Lektüre bezeichnet sowohl den Vorgang des Lesens, als auch das gelesene Objekt selbst, den Lesestoff. Eine Lektüre kann insofern aus jeder Art von geschriebenem Text bestehen. Insbesondere wird der Begriff auf klassische Printmedien, wie Bücher und Zeitungen angewendet.
Im Sprach- und Literaturunterricht der Schule bezeichnet Lektüre in der Regel die Primärtexte (d. h. Erzählungen, Novellen, Dramentexte), die zusätzlich zu Lehrbüchern und anderen Unterrichtsmaterialien herangezogen werden, um Sprachkenntnisse zu vertiefen und/oder Methoden der Textanalyse und Interpretation zu erlernen. Aus dem Lehrbetrieb der Schule und Universität stammt der Begriff der Pflichtlektüre, als das Lesepensum, das zur Erreichung eines bestimmten Lernziels abzuleisten ist. Im übertragenen Sinn wird Pflichtlektüre auch in anderen Lebensbereichen gebraucht, um eine bestimmte Veröffentlichung als unentbehrlich für ein bestimmtes Sachgebiet zu fordern (Beispiel: „Dieses Buch sollte Pflichtlektüre für jeden Gesundheitspolitiker sein“). Sowohl Schullektüre, als auch Pflichtlektüre beschreiben insofern einen – wie auch immer zusammengesetzten – Literaturkanon.
Lektüre kann aus Textauszügen in Lehrbüchern oder als Fotokopie bestehen oder aber aus vollständigen Werken, die in der Regel als Buch oder Leseheft angeschafft werden. Letztere werden besonders im Schulunterricht als Ganzschriften bezeichnet.
Das Wort Lektüre wurde im 18. Jahrhundert aus dem gleichbedeutenden französischen lecture entlehnt, das seinerseits auf das lateinische lectura zurückgeht. Bei den Entlehnungen dieses ursprünglich lateinischen Wortes handelt es sich genaugenommen um einen Fall von Doppeltentlehnung, da es einerseits im 18. Jahrhundert in der Form Lektüre (bzw. Lecture, Lectüre) aus dem Französischen, zuvor aber bereits auch in der Form Lectur aus dem Lateinischen direkt ins Deutsche übernommen wurde.
Lateinisch lectura hatte im mittelalterlichen Lehrbetrieb neben der Bedeutung ‚das Lesen‘ auch die Bedeutungen ‚Vorlesung, kommentierende Vorlesung über einen Text, Textkommentar‘ angenommen und wurde in diesen Bedeutungen besonders für philosophische, theologische und juristische Vorlesungen sowie als Titel in der Form Lectura super (…) (‚Vorlesung über, Kommentar zu‘) für die daraus entstandenen Kommentarwerke zu Aristoteles, zur Bibel, zu den theologischen Sentenzen des Petrus Lombardus oder zu den Sammlungen des weltlichen und des kirchlichen Rechts verwendet.