Lieferantenkredit


Lieferantenkredit (auch Warenkredit oder Handelskredit) ist ein Kredit, den ein Lieferant (Kreditor) seinen Kunden (Debitoren) durch Gewährung eines Zahlungsziels für die Begleichung seiner Rechnung einräumt. Dieser Kredit stellt eine Form der Finanzierung des Warenumschlags dar. Für die vorfristige Zahlung innerhalb einer Skontofrist wird als Preisnachlass ein Skonto gewährt. Gegensatz ist der Kundenkredit.

Nach § 433 Abs. 2 BGB ist der Käufer beim Kaufvertrag verpflichtet, den Kaufpreis Zug um Zug mit Erhalt der Kaufsache zu entrichten. Wird der Käufer jedoch durch den Lieferanten von seiner sofortigen Zahlungspflicht befreit, liegt ein Lieferantenkredit vor. Er entsteht, wenn ein Abnehmer bei Warenübergabe keine sofortige Barzahlung erbringen muss, sondern vom Lieferanten eine Zahlungsfrist eingeräumt bekommt. Es handelt sich um einen Kredit in Güterform, weil der Lieferant dem Abnehmer Zahlungsaufschub für gelieferte Waren oder erbrachte Dienstleistungen gewährt. Dieser Zahlungsaufschub stellt rechtlich ein Darlehen des Lieferanten an den Abnehmer dar (§ 488 BGB). Die Fachliteratur ist sich mehrheitlich einig, dass als Lieferantenkredite nur solche Kredite anzusehen sind, die in unmittelbarem Zusammenhang zum Güterabsatz stehen und in einer Stundung der Gegenleistung für die erbrachte Lieferung oder Leistung bestehen.[1] Der Lieferantenkredit stellt eine unselbständige Nebenleistung zur Lieferung – der Hauptleistung – dar.

Lieferantenkredite können inländischen oder ausländischen Kunden eingeräumt werden. Der Lieferantenkredit (engl. supplier credit) wird zum Exportkredit, wenn der Lieferant mit dem Importeur eine Zahlungsfrist vereinbart hat; Akkreditiv oder Dokumenteninkasso sind hingegen kein Lieferantenkredit.

Er wird in der Bilanz des Lieferanten als „Forderungen aus Lieferungen und Leistungenaktiviert (§ 266 Abs. 2 B II 1 HGB) und ist im Regelfall mit dem Nennwert zu bewerten (§ 253 Abs. 1 HGB). Da das Zahlungsziel in der Regel zwischen 30 und 60 Tagen (seltener 90 Tage) liegt, erscheinen nur die Lieferforderungen in der Bilanz, die am Bilanzstichtag bestanden haben. Der Lieferant trägt mithin ein Kreditrisiko (Delkredererisiko), das er üblicherweise durch Eigentumsvorbehalt,[2] oder eine Delkredereversicherung absichern kann. Mit einem Lieferantenkredit an ausländische Abnehmer ist neben dem Delkredererisiko unter Umständen noch ein Länderrisiko verbunden, das der Lieferant durch eine Exportkreditversicherung absichern kann. Bei schwacher Bonität des Debitors und fehlender Absicherung entstehen beim Lieferanten zweifelhafte Forderungen, bei Uneinbringlichkeit – etwa wegen Insolvenz des Debitors – treten Forderungsverluste ein. Korrespondierend passiviert der Abnehmer den Lieferantenkredit in seiner Bilanz als Lieferverbindlichkeiten.

Betriebswirtschaftliche Kennzahlen befassen sich mit der Umschlagshäufigkeit der Lieferforderungen, um dem Lieferanten oder Analysten Auskunft über die Liquidität und das Risiko der Debitoren zu geben.