Liquidität


Liquidität (lateinisch liquidus, „flüssig“) ist in der Wirtschaft die Fähigkeit von Wirtschaftssubjekten, jederzeit ihren Zahlungsverpflichtungen aus Schulden uneingeschränkt nachkommen zu können oder die Eigenschaft von Wirtschaftsobjekten, jederzeit liquidierbar zu sein. Liquidität bezeichnet deshalb auch die Verfügbarkeit über genügend Zahlungsmittel.

Wirtschaftssubjekte sind Privathaushalte, Unternehmen sowie der Staat mit seinen Untergliederungen. Sie alle müssen sich um ihre Liquidität kümmern, sobald sie Schuldner sind und hierdurch Schulden besitzen. Die Liquidität ist das Ergebnis der privaten Liquiditätsrechnung (Privatpersonen, Privathaushalte), bei Unternehmen heißt die Liquiditätsrechnung Kapitalfluss- oder Cash-Flow-Rechnung, bei öffentlichen Haushalten Finanzrechnung. Zur Aufrechterhaltung der Liquidität verfügen sie über Wirtschaftsobjekte wie Vermögensgegenstände (etwa Kassenbestand, Bankguthaben, Forderungen, Anlagevermögen) oder unausgenutzte Kreditzusagen. Wirtschaftsobjekte sind liquide, wenn sie auf einem aktiven Markt jederzeit veräußert werden können. Liquidität ist deshalb eine Eigenschaft von Vermögensgegenständen und kennzeichnet deren Geldnähe, also die Möglichkeit, sie direkt oder nach Umwandlung als Zahlungsmittel zu verwenden.[1]

In der Betriebswirtschaftslehre ist Liquidität die Fähigkeit eines Wirtschaftssubjekts, seine fälligen Verbindlichkeiten jederzeit (fristgerecht) und uneingeschränkt begleichen zu können. Die Liquidität gehört neben Rentabilität, Sicherheit, Unabhängigkeit oder Gewinnmaximierung zu den wichtigsten Unternehmenszielen.[2]

Die Liquidität besteht bei Unternehmen aus drei Teilaspekten, der Zahlungsfähigkeit, der Liquiditätsreserve und der Liquidierbarkeit.[3] Die Zahlungsfähigkeit ist gewährleistet, wenn der Zahlungspflichtige jederzeit seinen Zahlungsverpflichtungen uneingeschränkt nachkommen kann. Jeder beliebige Vermögensgegenstand – auch ungenutzte Kreditzusagen – erfüllt die Funktion einer Liquiditätsreserve (Zahlungsmittelbestand), wenn sie kurzfristig liquidierbar sind und zu zusätzlichen Einnahmen führen; Liquidierbarkeit ist eine Eigenschaft der Liquiditätsreserven.[4]

Nach dem Zeitraum, in dem die Verpflichtungen fällig werden, unterscheidet man zwischen kurzfristigen (unter 1 Jahr), mittelfristigen (1 bis 5 Jahre) und langfristigen Verpflichtungen (über 5 Jahre). Diese Abgrenzung ist allerdings fließend und ergibt sich grundsätzlich aus dem Handelsgesetzbuch (HGB), wonach Verbindlichkeiten bis zu einem Jahr nach § 268 Abs. 5 Satz 1 HGB gesondert und Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren nach § 285 Nr. 1 a HGB im Anhang ausgewiesen werden müssen.