Liste der Abgeordneten zum Wiener Landtag und Mitglieder des Wiener Gemeinderats (9. Wahlperiode)


Diese Liste der Abgeordneten zum Wiener Landtag und Mitglieder des Wiener Gemeinderats (9. Wahlperiode) listet alle Abgeordneten zum Wiener Landtag und Gemeinderat in der 9. Wahlperiode auf. Die Wahlperiode reichte vom 25. Oktober 1964 bis zum 27. April 1969. Die Angelobung der Abgeordneten erfolgte in der ersten Sitzung am 11. Dezember 1964, wobei die erste Sitzung von Landtag und Gemeinderat am selben Tag stattfand. Am 21. Februar 1969 beschloss der Gemeinderats seine Auflösung noch vor Ablauf der Wahlperiode. Nach der Landtags- und Gemeinderatswahl 1964 entfielen 60 der 100 Mandate auf die Sozialdemokratische Partei Österreichs (SPÖ), 35 auf die Österreichische Volkspartei (ÖVP), 3 auf die Freiheitliche Partei Österreichs (FPÖ) und 2 Mandate auf die Kommunisten und Linkssozialisten (LKS). Der Landtag wählte am 19. Dezember 1964 die Landesregierung Jonas IV, die am 10. Juni 1965 von der Landesregierung Marek I abgelöst wurde.

Die Funktion des 1. Landtagspräsidenten übernahm zunächst der SPÖ-Abgeordnete Bruno Marek. Nachdem Marek am 10. Juni 1965 zum Bürgermeister gewählt worden war, wurde noch am selben Tag sein Parteikollege Wilhelm Stemmer zu seinem Nachfolger gewählt. 2. Landtagspräsident war der ÖVP-Abgeordnete Karl Mühlhauser. Das Amt der 3. Landtagspräsidentin übernahm zunächst Helene Potetz (SPÖ), die das Amt am 18. Jänner 1967 an Maria Hlawka (SPÖ) abgab.

Vorsitzende des Gemeinderats waren zu Beginn der Periode Franz Jonas, Johannes Lust, Josef Bohmann, Eleonora Hiltl, Helene Potetz und Bruno Marek. Adolf Planek rückte am 10. Juni 1965 für Franz Jonas nach, der sein Amt am 1. Juni 1965 zurückgelegt hatte. Maria Hlawka löste am 20. Jänner 1967 Helene Potetz ab, die am 18. Jänner 1967 aus dem Landtag geschieden war.

Die Funktion des Klubobmanns übernahm in der SPÖ Wilhelm Stemmer. In der ÖVP hatte der 2. Landtagspräsident Karl Mühlhauser das Amt des Klubobmanns inne. Klubobmann der FPÖ war Albert Schmidt.

Die Mandate wurden bei der Landtagswahl 1964 nach den Bezirkswahlkreisen (1 bis 23) sowie über die Reststimmenliste (RM) vergeben.

Erste Republik:Prov. Gemeinderat (1918–1919) |1. WP (1919–1923) |2. WP (1923–1927) |3. WP (1927–1932) |4. WP (1932–1934)