Marktgemeinde


Eine Marktgemeinde oder ein Markt ist ein Ort mit Marktrecht; in Bayern, Österreich und Südtirol ist es eine kommunalrechtliche Bezeichnung für eine Gemeinde mit einem entweder historischen oder formell verliehenen Marktrecht. Die Führung des Wortes „Markt“ im Gemeindenamen, zum Beispiel Markt Allhau oder Markt Schwaben, ist nicht erforderlich, wird aber vereinzelt praktiziert. In anderen Fällen sind die Bezeichnung Markt und der ursprüngliche Ortsname fest zusammengewachsen, wie beispielsweise Marktbergel.

Vom Mittelalter bis ins 18. Jahrhundert hinein wurde Orten das Marktrecht verliehen, die städtisch geprägt, aber nicht so groß waren. Meist ging das Marktrecht mit der Verleihung anderer Rechte einher, wie etwa dem Wappen- und Siegelrecht. Ein weiterer Unterschied zu den damaligen Städten war, dass sie nicht mit einer Stadtmauer, sondern nur mit einem Wall mit einem Palisadenzaun darauf umgeben waren. Jedoch hatten sie wie die Städte Torbauten. Im heutigen Freistaat Bayern kann das Bayerische Innenministerium nach Artikel 3 der Gemeindeordnung eine Gemeinde zum „Markt“ erheben. Die Bezeichnung Markt ist eine Besonderheit des bayerischen Kommunalrechts, die es zwar im benachbarten Österreich (siehe unten), nicht aber in anderen deutschen Bundesländern gibt. Sie hat nichts mehr mit dem Recht zu tun, regelmäßig Märkte abhalten zu können, vielmehr bescheinigt sie dem Ort eine gewisse Zentralität, eine Bedeutung für die umliegenden Gemeinden, insbesondere als Angebotsort von Dienstleistungen, aufgrund der zentralen Lage, Größe oder als Sitz von überörtlichen Einrichtungen. Damit ist ein Markt eine Zwischenstufe zwischen Gemeinde und Stadt und lässt sich folglich mit der Minderstadt vergleichen.

In Bayern gibt es 386 Märkte (Stand: 31. März 2009). Jüngster Markt in Bayern ist Ruhstorf an der Rott, das diese Bezeichnung am 29. November 2008 erhielt. Zu den ältesten Marktgemeinden Bayerns gehören Hengersberg und Kreuzwertheim (Marktrechtsverleihung bei beiden Orten im Jahr 1009). Bevölkerungsreichste Gemeinde mit Marktrecht, die nicht zu einer Stadt erhoben worden ist, ist Garmisch-Partenkirchen mit etwa 26.000 Einwohnern. Kleinste Marktgemeinde Bayerns ist Gelchsheim mit rund 800 Einwohnern. Aufgrund ihrer Einwohnerzahl sind die meisten Marktgemeinden als Landstadt oder kleinere Kleinstadt einzuordnen und stellen oftmals ein Grundzentrum zur Versorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs dar.


Das Spalter Tor im Markt Pleinfeld als Beispiel eines Marktes mit Stadttor und Stadtmauer