Die Mehrwertsteuer (abgekürzt MwSt., auch Mw.-St., in der Schweiz MWST, englisch value-added tax VAT) ist eine auf mehreren Stufen der Wertschöpfung erhobene Steuer, für deren Festsetzung die Einnahmen von Unternehmen mit Ausgaben der Unternehmen verrechnet werden.[1]
Mehrwertsteuer beschreibt ein Steuersystem, in dem die Wertschöpfung auf jeder einzelnen Handels- und Produktionsstufe besteuert wird.
Die Mehrwertsteuer in der Europäischen Union besteuert im Ergebnis den vom Unternehmer geschaffenen Mehrwert seiner Leistungen (Lieferungen oder Dienstleistungen). Im deutschen Umsatzsteuerrecht kann die Vorsteuer auf die bezogenen Leistungen angerechnet werden. Damit hat der steuerpflichtige Unternehmer die Differenz zwischen Umsatzsteuer und Vorsteuer an das Finanzamt abzuführen (Umsatzsteuerzahllast) oder erhält einen Vorsteuerüberschuss erstattet, womit sich das Umsatzsteuermodell mit Vorsteuerabzug dem Effekt der Mehrwertsteuer angleicht.
Bei der Umsatzsteuer hingegen wird der komplette Umsatz einer jeden Handels- oder Produktionsstufe als Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Steuer herangezogen. Bei einer mehrstufigen Handels- oder Verarbeitungskette kumuliert sich die Umsatzsteuer somit.
Die Verwendung des Begriffs „Umsatzsteuer“ – synonym für „Mehrwertsteuer“ – ohne den erklärenden Zusatz „mit Vorsteuerabzug“ ist irreführend.
Die Idee einer Mehrwertsteuer geht auf Carl Friedrich von Siemens zurück. Als von Siemens 1919 die Umsatzsteuer kritisierte, war die Steuerlast umso höher, je mehr Unternehmen ein Produkt auf dem Weg zum Endkunden durchlief.[2] Dies begünstigte Großunternehmen mit hoher Fertigungstiefe (deren interne Stationen prinzipbedingt nicht besteuert wurden) und verzerrte somit den Wettbewerb.
Erst Ende der 1940er Jahre begann man, von dieser Praxis abzurücken. Frankreich machte damals die ersten Schritte, allerdings ohne alle Wirtschaftszweige einzubeziehen; die erste – alle Wirtschaftszweige umfassende Mehrwertsteuer – wurde 1953 in Michigan eingeführt.[3]
In der Bundesrepublik Deutschland wurde am 1. Januar 1968 das Mehrwertsteuersystem in seiner heutigen Form als Umsatzsteuer mit Vorsteuerabzug mit einem Normalsteuersatz von 10 % eingeführt.[4]