Als Militär (von lateinisch militaris ‚den Kriegsdienst betreffend‘ bzw. miles ‚Soldat‘), mitunter mit Streitkräfte oder Streitmacht gleichgesetzt, werden die mit Kriegswaffen ausgestatteten Träger der Staatsgewalt bezeichnet, die vorwiegend hoheitlich mit der Gewährleistung der äußeren Sicherheit betraut sind und oft auch zum Erreichen weiterer politischer Ziele eingesetzt werden. In den meisten Staaten dient das Militär auch bei besonderem Bedarf als Verstärkung der Polizei zum Schutz der inneren Sicherheit.
Die Bezeichnung Militär (von französisch militaire, Einzahl: ‚der Militär‘; Mehrzahl: ‚die Militärs‘) wird auch als Synonym für eine Anzahl von Soldaten verwendet. In der Einzahl steht sie ähnlich wie die Bezeichnung Dienstgrad für eine einzelne Militärperson der Offiziere und Generäle.
Nach der Brockhaus Enzyklopädie bezeichnet Militär vor allem die Gesamtheit der planvoll organisierten und bewaffneten Streitkräfte; auch in Abgrenzung zu paramilitärischen Verbänden und Privatarmeen. Streitkräfte sind der Enzyklopädie zufolge die bewaffneten Verbände eines Staates oder Bündnisses.[1]
Gemäß Zusatzprotokoll I zur Genfer Konvention bestehen die Streitkräfte einer am Konflikt beteiligten Partei aus der Gesamtheit der organisierten bewaffneten Verbände, Gruppen und Einheiten, die einer Führung unterstehen, welche dieser Partei für das Verhalten ihrer Untergebenen verantwortlich ist. Diese Streitkräfte unterliegen einem internen Disziplinarsystem. Die Angehörigen der Streitkräfte einer am Konflikt beteiligten Partei (mit Ausnahme des Sanitäts‑ und Seelsorgepersonals) sind Kombattanten, das heißt, sie sind berechtigt, unmittelbar an Feindseligkeiten teilzunehmen. Eine Konfliktpartei kann paramilitärische oder bewaffnete Vollzugsorgane in ihre Streitkräfte aufnehmen.[3]
Das Militär wird typischerweise mit der Gewährleistung der äußeren Sicherheit beauftragt, also mit der Verteidigung des Landes und/oder der Bündnispartner gegen Gefahren und Bedrohungen von außen.[4]
Spannungen zwischen Staaten können zu internationalen Konflikten und Krisen anwachsen und schließlich bewaffnete Konflikte (kriegerische Auseinandersetzungen) hervorrufen. Dem Militär steht in diesen Anlassfällen das Instrument Waffengewalt zur Verfügung, wodurch entsprechend den Genfer Konventionen grundsätzlich Kombattanten von Zivilisten unterschieden werden.