Eine Mutterschaft (Maternität) wird in drei Aspekten unterschieden – biologische, rechtliche und soziale Elternschaft:
Der Prozess der Mutter-Werdung, die entsprechenden biologischen und Verhaltens-Änderungen und -Erfahrungen nach erfolgter Geburt eines Kindes bzw. mehrerer Kinder, wird – analog zum Prozess der Geschlechtsreifung, der „Pubertät“ – als Muttertät (engl. Matrescence) bezeichnet.[2]
Das Wort Mutter wird auf ein rekonstruiertes indogermanisches Stammwort *mātér- zurückgeführt. Der heutigen Form Mutter ging im Althochdeutschen und Mittelhochdeutschen die Form muoter voraus; die Schreibweise mit einfachem u ist erstmals im 15. Jahrhundert belegt.[3] Wie Mutter (mit dem Verwandtschaftssuffix -er) geht auch das Wort Muhme auf die archaische Lallsilbe mā zurück.[4]
Die meisten Frauen[5] gelangen zur Mutterschaft auf natürlichem Wege, d. h. durch Befruchtung einer reifen Eizelle mit einem Spermium ihres männlichen Sexualpartners per Geschlechtsverkehr und anschließendem Einnisten und Austragen in der Gebärmutter sowie schließlich dem Gebären des Kindes. Die Entstehung einer Schwangerschaft setzt neben vielen anderen Faktoren Fruchtbarkeit der Frau voraus, die gewöhnlich mit der Pubertät beginnt und mit den Wechseljahren endet.
Die Reproduktionsmedizin bietet vielfältige Möglichkeiten, eine Schwangerschaft auch dann auf den Weg zu bringen, wenn der Kinderwunsch durch heterosexuellen Geschlechtsverkehr nicht erfüllt werden kann oder soll.
In einer Vielzahl von Ländern – auch des deutschsprachigen Raumes – bedurfte es traditionell und mangels heutiger (medizintechnischer) Möglichkeiten keiner Legaldefinition der Mutterschaft. Mit der Geburt war auch die Mutterschaft der Gebärenden gewiss, wie es das Rechtssprichwort Mater semper certa est zum Ausdruck bringt.