Mutter


Eine Mutterschaft (Maternität) wird in drei Aspekten unterschieden – biologische, rechtliche und soziale Elternschaft:

Der Prozess der Mutter-Werdung, die entsprechenden biologischen und Verhaltens-Änderungen und -Erfahrungen nach erfolgter Geburt eines Kindes bzw. mehrerer Kinder, wird – analog zum Prozess der Geschlechtsreifung, der „Pubertät“ – als Muttertät (engl. Matrescence) bezeichnet.[2]

Das Wort Mutter wird auf ein rekonstruiertes indogermanisches Stammwort *mātér- zurückgeführt. Der heutigen Form Mutter ging im Althochdeutschen und Mittelhochdeutschen die Form muoter voraus; die Schreibweise mit einfachem u ist erstmals im 15. Jahrhundert belegt.[3] Wie Mutter (mit dem Verwandtschaftssuffix -er) geht auch das Wort Muhme auf die archaische Lallsilbe zurück.[4]

Die meisten Frauen[5] gelangen zur Mutterschaft auf natürlichem Wege, d. h. durch Befruchtung einer reifen Eizelle mit einem Spermium ihres männlichen Sexualpartners per Geschlechtsverkehr und anschließendem Einnisten und Austragen in der Gebärmutter sowie schließlich dem Gebären des Kindes. Die Entstehung einer Schwangerschaft setzt neben vielen anderen Faktoren Fruchtbarkeit der Frau voraus, die gewöhnlich mit der Pubertät beginnt und mit den Wechseljahren endet.

Die Reproduktionsmedizin bietet vielfältige Möglichkeiten, eine Schwangerschaft auch dann auf den Weg zu bringen, wenn der Kinderwunsch durch heterosexuellen Geschlechtsverkehr nicht erfüllt werden kann oder soll.

In einer Vielzahl von Ländern – auch des deutschsprachigen Raumes – bedurfte es traditionell und mangels heutiger (medizintechnischer) Möglichkeiten keiner Legaldefinition der Mutterschaft. Mit der Geburt war auch die Mutterschaft der Gebärenden gewiss, wie es das Rechtssprichwort Mater semper certa est zum Ausdruck bringt.


Im deutschsprachigen Raum ist Mutter im gesetzlichen Sinne, wer das Kind zur Welt bringt
Die Schmiede (Gemälde von Joseph Wright of Derby, 1772)
Mathilde Prinzessin zu Waldeck und Pyrmont mit 2 Kindern (Carl Rothe, vor 1825)
Biedermeier-Portrait einer jungen Frau mit Tochter (Gemälde eines unbe­kannten Künstlers, 1. Hälfte des 19. Jh.s)
Die schlesischen Weber (Gemälde von Carl Wilhelm Hübner 1844)
Bäuerin mit schlafendem Kind (Gemälde von Gerhardt Wilhelm von Reutern 1843)
Trostlosigkeit und Verzweiflung (Zeichnung von Käthe Kollwitz 1905)
Die Schriftstellerin Ida Boy-Ed (1852–1928) mit ihrem Sohn Karl (1873)
Fertilität 1856–1975
Durchschnittliche Kinderzahl pro Frau, nach Geburtsjahr der Frauen (Deutschland, 1856–1975)
Kinderzahl pro Ehe 1900–1972
Anteil der Ehepaare mit 0, 1, 2, 3, 4 und mehr Kindern, nach Heiratsjahr (Deutschland bzw. BRD, 1900–1972) – Stand: 1983.[19]
Ferien an der Ostsee (Sommer 1930)
Mutter mit drei Kindern (1943)
Der gesetzliche Mutterschutz wurde 1942 auf den Zeitraum ausgedehnt, den er in Deutschland bis heute hat: 6 Wochen vor (lila) und 8 Wochen nach der Geburt (gelb)
Frau mit Neugeborenem (1948; gezeigt wird die Auszahlung des „Kopfgeldes“ an das Kind im Rahmen der Währungsreform)
Familienszene (Ost-Berlin 1985)
In den späten 1980er-Jahren gab es in Deutschland Ost für 80 % der Kleinkinder Krippenplätze
Heiratsalter lediger Frauen
Das mittlere Erstheiratsalter von Frauen in Deutschland hatte 1975 sein historisches Minimum.
Erstgeburtsalter verheirateter Frauen
Das mittlere Alter verheirateter Frauen bei der Geburt des ersten Kindes dagegen hatte sein Minimum schon 1970 erreicht.
Die 1970er-Jahre waren die Gipfelzeit der Flaschenfütterung
Das Stillen setzte sich in den 1980er-Jahren wieder als Standard-Fütterungs­methode durch
Der Anteil unehelicher Geburten ist seit den 1990er-Jahren stark angestiegen
2011: Die Mehrheit der Mütter hat nur noch 1 Kind
Mutter mit Kind in Berlin (2012)