Der Parteiadler („Hoheitszeichen“, neue Ausführung) steht über einem Hakenkreuz im Eichenblattkranz; aufgrund der Blickrichtung nicht identisch mit dem Reichsadler zur Zeit des Nationalsozialismus
Partei-Flagge der NSDAP (von 1933 bis 1945 – ab 1935 mit nach links versetztem Hakenkreuz – auch Nationalflagge des Deutschen Reiches)
Hymne: Die Fahne hoch …! (Horst-Wessel-Lied)
Die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei (NSDAP) war eine in der Weimarer Republik gegründete politische Partei, deren Programm und Ideologie (der Nationalsozialismus) von radikalem Antisemitismus und Nationalismus sowie der Ablehnung von Demokratie und Marxismus bestimmt war. Sie war als straffe Führerpartei organisiert. Ihr Parteivorsitzender war ab 1921 der spätere Reichskanzler Adolf Hitler, unter dem sie das sog. Dritte Reich von 1933 bis 1945 als einzige zugelassene Partei beherrschte.
Sie wurde nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs 1945 durch das alliierte Kontrollratsgesetz Nr. 2 mit allen ihren Untergliederungen als verbrecherische Organisation eingestuft und damit verboten und aufgelöst. Ihr Vermögen wurde, wie schon 1923, beschlagnahmt und eingezogen. Das bedeutete in der sowjetischen Besatzungszone – der späteren DDR – das bis zur Deutschen Wiedervereinigung geltende Verbot, ihre Symbole zu besitzen oder zu zeigen, gleich aus welchem Grund.
Seit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland 1949 ist dort jede Werbung für sie durch Schriften, Worte oder Kennzeichen verboten, wobei deren privater Besitz nicht eingeschränkt wurde.
Eine der Bundesrepublik gleichartige Regelung war mit dem Verbotsgesetz in Österreich vier Jahre zuvor, 1945, getroffen worden.