Niedersächsisches Denkmalschutzgesetz


Das Niedersächsische Denkmalschutzgesetz vom 30. Mai 1978 (gültig ab 1. April 1979) ist die Grundlage des Denkmalrechts im deutschen Land Niedersachsen. Das Gesetz wird in der Regel mit der Abkürzung NDSchG zitiert. Es ist eines von 16 Denkmalschutzgesetzen in Deutschland, da die Gesetzgebungskompetenz für den Denkmalschutz aufgrund der Kulturhoheit der Länder auf der Ebene der Länder liegt.

Das Land Niedersachsen wurde in seiner heutigen Form erst 1946 geschaffen. Die Vorgängerterritorien, aus denen es sich zusammensetzt, brachten alle ihre eigenen denkmalschutzrechtlichen Bestimmungen mit, die bis 1979 galten. Dazu zählten u. a.[1]:

Diese älteren Gesetze sind für Niedersachsen durch § 39 NDSchG aufgehoben worden, soweit sie nicht zuvor schon nach § 101 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO, alte Fassung) außer Kraft getreten waren.[1]

Schon vor dem Erlass des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes gab es weitergehende denkmalrechtliche Bestimmungen, die über die am 1. Januar 1974 in Kraft getretene Niedersächsische Bauordnung geregelt waren.[1]

Durch die Novellierung des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes vom 28. Mai 1996 wurde die Zusammenarbeit von Unteren Denkmalschutzbehörden und Institut für Denkmalpflege (Vorgänger des Niedersächsischen Landesamtes für Denkmalpflege) entscheidend geändert, indem das zuvor bei allen denkmalrechtlichen Entscheidungen erforderliche Einvernehmen mit der Landesfachbehörde entfiel.[2]

In Folge der Abschaffung der Bezirksregierungen entfiel im Rahmen des „Gesetzes zur Umsetzung der Verwaltungsmodernisierung im Geschäftsbereich des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur“ vom 5. November 2004 auch die bis dahin geltende denkmalrechtliche Mittelinstanz der Oberen Denkmalschutzbehörden. Eine Folge war der Wegfall der bis dahin geltenden Widerspruchsmöglichkeit gegen denkmalrechtliche Entscheidungen, sodass seither im Streitfall sofort der Rechtsweg vor das Verwaltungsgericht erforderlich ist. Gleichzeitig wurde 2004 die Denkmalfachbehörde (bisher Institut für Denkmalpflege) in „Landesamt für Denkmalpflege“ umbenannt.[3]


Protest!“-Anzeige gegen den Abriss des Baudenkmals Villa Willmer in Hannover und für ein Niedersächsisches Denkmalschutzgesetz;
1970 in der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung
Denkmalschutzplakette ab 2018
Baudenkmal (Plakette von 2012 bis 2017)
Bodendenkmal (Plakette von 2012 bis 2017)