Ein Nomen Agentis (von lateinisch nomen „Name“, und agentis, Genitiv des Partizips von agere „tun, handeln“) oder eine Agensnominalisierung ist ein Substantiv (Hauptwort), das meist von einem Verb abgeleitet ist (Verbalsubstantiv) und ein Wesen bezeichnet, das die betreffende Handlung ausführt (Agens).
Beispielsweise lässt sich aus dem deutschen Verb lehren das deverbale Nomen Agentis Lehrer bilden. Auch Ableitungen aus Substantiven können dieser Kategorie zugeordnet werden, etwa aus Sport das denominale Nomen Agentis Sportler.[1] Nomina Agentis sind in Sprachen mit Genus-Unterscheidung meist grammatikalisch männlich und haben häufig die Bedeutung eines generischen Maskulinums (geschlechterübergreifend); in einigen dieser Sprachen kann von männlichen (maskulinen) Nomina Agentis eine weibliche Form abgeleitet werden (Femininform).
Die Kategorie wird meist (zumindest „typischerweise“) auf Bezeichnungen für Personen eingeschränkt; eine benachbarte Bedeutungsklasse mit gleicher Form für Unbelebtes ist das Nomen instrumenti (Instrument-Nominalisierung; z. B. Drucker, Wagenheber).[2]
Nomina Agentis werden im Deutschen oft mit folgenden Suffixen gebildet, die auch Wortbildungsmorpheme oder Derivateme genannt werden:
Alle der mit diesen Suffixen gebildeten Personenbezeichnungen sind grammatisch männlich (maskulin) – von allen kann eine grammatisch feminine Form abgeleitet werden, meist mit der Endung -in, beispielsweise:
Bei allen abgeleiteten Femininformen besteht eine eindeutige Übereinstimmung zwischen ihrem grammatischen Geschlecht (Genus) und dem „natürlichen“ Geschlecht (Sexus) der gemeinten Person: Als Polizistin kann nur eine Frau bezeichnet werden.