Normung bezeichnet die Formulierung, Herausgabe und Anwendung von Regeln, Leitlinien oder Merkmalen durch eine anerkannte Organisation und deren Normengremien. Sie sollen auf den gesicherten Ergebnissen von Wissenschaft, Technik und Erfahrung basieren und auf die Förderung optimaler Vorteile für die Gesellschaft abzielen. Die Festlegungen werden mit Konsens erstellt und von einer anerkannten Institution angenommen.[1]
Normung kommt vor allem zur Anwendung, wenn gleichartige oder ähnliche Gegenstände in vielen unterschiedlichen Zusammenhängen an verschiedenen Orten von verschiedenen Personenkreisen gebraucht werden. Durch die Aufstellung und Einführung von Festlegungen für die wiederkehrende Anwendung werden innerhalb des Interessentenkreises national wie international Vereinheitlichungen geschaffen. Damit werden
Mit der Normung können weitere Ziele verbunden sein wie Rationalisierung, Verminderung der Vielfalt, Kompatibilität, Gebrauchstauglichkeit und Sicherheit. Auch das Ziel der gegenseitigen Verständigung wird durch die Festlegung von Begriffen unterstützt.
Aus dem englischen Sprachgebrauch kommt der Begriff De-jure-Standard, der sich mit dem deutschen Begriff „Norm“ (zum Beispiel in DIN-Norm) deckt. Im Gegensatz dazu ist ein De-facto-Standard ein Ergebnis, das nicht durch ein wenigstens nationales Normungsverfahren (zum Beispiel unter Leitung des DIN Deutsches Institut für Normung) erarbeitet wurde. Insoweit gibt es für den deutschen Term Norm mit dem englischen Term standard (wie in[1] angegeben) keine kompakte Übersetzung in vergleichbarer Eingrenzung.
Für De-facto-Standard wird der Begriff „Industriestandard“, für seine Entstehung der Begriff Standardisierung verwendet. Insoweit sind auch sämtliche Standards von industriellen Interessengruppen De-facto-Standards, wie beispielsweise die Bluetooth-Protokolle der Bluetooth-SIG oder das IrDa-Protokoll der Infrared Data Association.
Neben Normen mit öffentlicher Zugänglichkeit können auch Firmen interne Normen (Werksnormen) erstellen. Diese können sie für Zulieferer als verbindlich vorschreiben.