Notae ecclesiae


notae ecclesiae (lateinisch für „Kennzeichen der Kirche“) ist ein Begriff der christlichen Ekklesiologie, der im 16. Jahrhundert aufkam. In den vorreformatorischen Kirchen bezeichnet er in der Regel die vier Wesensmerkmale der universalen Kirche, Einheit, Heiligkeit, Katholizität und Apostolizität, die als wesentliche Charaktereigenschaften der Kirche erstmals 381 auf dem ersten Konzil von Konstantinopel im Glaubensbekenntnis von Nicäa und Konstantinopel festgeschrieben wurden. Im Gegensatz dazu definierten die Kirchen der Reformation Wort und Sakrament als Erkennungszeichen. Die neuere ökumenische Diskussion arbeitet daran, den Gegensatz zu überwinden.

Bereits in der Zeit der Alten Kirche bildeten sich die grundlegenden Wesensattribute der Kirche heraus.[1] Schon im Altrömischen Glaubensbekenntnis (ca. 135) ist die Heiligkeit als Attribut der Kirche genannt, im Bekenntnis von Nicäa (325) kommen Katholizität und Apostolizität hinzu. In der 381 erweiterten Form, dem Nicäno-Konstantinopolitanum, treten erstmals die vier Attribute gemeinsam auf:

Im griechischen Text des Bekenntnisses steht das Verb πιστεύομεν pisteúomen im Plural („wir glauben“), in der lateinischen Fassung dagegen im Singular credo („ich glaube“).[2] Im christlichen Gottesdienst kommt, wenn das nicäno-konstantinopolitanische Glaubensbekenntnis gesprochen wird, in der Regel die Plural-Fassung zur Geltung: „Wir glauben an den einen Gott …“ (Gotteslob Nr. 586,2, Evangelisches Gottesdienstbuch, 2. Aufl. 2001, S. 105). Im deutschen Sprachraum ist allerdings das Apostolische Glaubensbekenntnis geläufiger, in dem die Singular-Form verwendet wird und nur Heiligkeit und Katholizität als Attribute genannt werden.[3]

Eine besondere Bedeutung kam den Wesensmerkmalen in den Auseinandersetzungen der Reformation und Gegenreformation zu, in der sie als Grundlage dienten, den reformatorischen Kirchen das Kirchesein abzusprechen.[1]

Die römisch-katholische Kirche, bestehend aus der lateinischen Kirche sowie den katholischen Ostkirchen, beansprucht für sich, die eine, heilige, apostolische und katholische Kirche in voller Wirklichkeit zu sein. Dasselbe beanspruchen die 16 autokephalen orthodoxen Kirchen. Dahinter steht das Verständnis, dass das Nicänum eine sakramentale und daher amtlich-institutionelle Einheit be- und vorschreibe, wobei dies jede der beiden Gruppen seit dem Schisma von 1054 auf sich bezieht. Alle mit dem Papst in voller Gemeinschaft stehenden Kirchen sehen ihn als Träger des Einheitsdienstes, den Jesus dem Petrus übertrug (Mt 16,18 EU).