Der Österreichische Rundfunk (ORF) ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk Österreichs und hat seinen Hauptsitz in Wien. Daneben betreibt der ORF in jedem der neun Bundesländer ein Landesstudio sowie seit 1975 ein weiteres Studio in Bozen (Südtirol).
Als größter Medienanbieter des Landes produziert er vier Fernseh- sowie drei bundesweite und neun regionale Radioprogramme. Außerdem ist er der größte Genossenschafter der Austria Presse Agentur (APA) und an den Österreichischen Lotterien beteiligt.[1] Er ist als Stiftung des öffentlichen Rechts organisiert.
Die Geschichte des ORF geht auf die Radio-Verkehrs-AG zurück, die am 30. September 1924 gegründet wurde. 1938 wurde sie liquidiert und ihr Vermögen der deutschen Reichs-Rundfunk-Gesellschaft (ab 1939 Großdeutscher Rundfunk) als Reichssender Wien unterstellt. Nach Kriegsende 1945 wurden in jeder Besatzungszone eigene Programme gesendet. Die Bezeichnung „Österreichischer Rundfunk“ wurde ab Mai 1953 verwendet, als die Öffentliche Verwaltung für das österreichische Rundspruchwesen vom sowjetischen in den britischen Sektor Wiens übersiedelte.[2]
Am 11. Dezember 1957 wurde die Österreichische Rundfunk Ges. m. b. H. in Anwesenheit von Bundeskanzler Julius Raab, Vizekanzler Bruno Pittermann und Unterrichtsminister Heinrich Drimmel gegründet; sie ist seit 1. Jänner 1958 zur Ausstrahlung des Radio- und Fernsehprogramms berechtigt.[3]
Gesellschafter sind der Bund mit 97,3 % und die Länder mit 2,7 %. Die Generalversammlung bestellt den Sektionsrat im Bundeskanzleramt, Karl Cejka, zum Generaldirektor, den derzeitigen Öffentlichen Verwalter Füchsl zum Technischen Direktor und den bisherigen Öffentlichen Verwalter Alfons Übelhör zum Rundfunk-Programmdirektor und den bisherigen Programmleiter des Fernsehens, Gerhard Freund, zum Fernsehdirektor.[4]
Grundlage für die Gründung des ORF in seiner heutigen Form war das erste österreichische Volksbegehren im Jahr 1964, das auf eine Reform des Rundfunkwesens abzielte. Demzufolge wurde 1966 ein „Rundfunkgesetz“ beschlossen, das am 1. Jänner 1967 in Kraft trat. Mit dem Rundfunkgesetz 1974 wurde der ORF in eine Anstalt des öffentlichen Rechts überführt. Die letzte große Reform erfolgte im Jahr 2001 durch die ORF-Gesetz-Novelle,[5] mit welcher der ORF in eine Stiftung öffentlichen Rechts umgewandelt wurde.