Die olympischen Ringe als Teil der olympischen Symbole wurden von Pierre de Coubertin im Jahr 1913 entworfen. Es besteht aus fünf verschlungenen Ringen in den Farben Blau, Gelb, Schwarz, Grün und Rot; der sechste verwendete Farbton ist Weiß für den Hintergrund.
Da die Olympischen Spiele von Berlin 1916 dem Ersten Weltkrieg zum Opfer fielen, wurde die olympische Flagge erstmals bei den Spielen 1920 in Antwerpen verwendet.
„Ihre Gestalt ist symbolisch zu verstehen. Sie stellt die fünf Erdteile dar, die in der olympischen Bewegung vereint sind; ihre sechs Farben entsprechen denen sämtlicher Nationalflaggen der heutigen Welt.“
Die „Verschlungenheit“ der Ringe symbolisiert die Universalität der olympischen Idee und die durch sie vereinten Kontinente sowie das Zusammenkommen von Sportlern aus allen Ländern.[1] Vor 1951 hieß es im offiziellen Handbuch der Olympischen Spiele, dass jede Farbe einen Kontinent repräsentiere: Blau für Europa, Gelb für Asien, Schwarz für Afrika, Grün für Australien sowie Rot für Amerika. Dieser Hinweis wurde entfernt, da es keine Anhaltspunkte dafür gäbe, dass Coubertin dies so beabsichtigt hätte.[2]
Am 1. Juli 2004 trat in Deutschland das Gesetz zum Schutz des olympischen Emblems und der olympischen Bezeichnungen (OlympSchG) in Kraft, das die Nutzung des olympischen Emblems und der olympischen Bezeichnungen im geschäftlichen Verkehr exklusiv dem Nationalen Olympischen Komitee (NOK) und dem Internationalen Olympischen Komitee (IOC) zuweist. Mit dem Gesetz wurde die Nutzung der olympischen Ringe ohne Genehmigung trotz der eingetretenen Gemeinfreiheit, d. h. 70 Jahre nach dem Tod von Pierre de Coubertin, rechtswidrig. Allerdings bleibt die Verwendung in Werken über die Olympischen Spiele gestattet.
Dieses neue Immaterialgüterrecht sollte die Olympiabewerbung Leipzigs unterstützen,[3] da Olympische Spiele vom IOC nur an solche Staaten vergeben werden, die ein solches Schutzgesetz erlassen. Kritiker sehen in der Einführung eines solchen Monopols einen bedenklichen Kniefall vor den Kommerzialisierungsinteressen einer privaten Organisation.