Otto II. (HRR)


Otto II. (auch Otto der Rote genannt; * 955; † 7. Dezember 983 in Rom) aus dem Adelsgeschlecht der Liudolfinger war römisch-deutscher Kaiser von 973 bis 983.

Bereits in jungen Jahren wurde Otto durch seinen Vater Otto den Großen 961 zum Mitkönig und 967 zum Mitkaiser erhoben, um ihm die Nachfolge zu sichern. Als einziger Herrscher in nachkarolingischer Zeit wurde Otto II. bereits zu Lebzeiten des Vaters zum Kaiser erhoben. Als nach 37-jähriger Herrschaft sein Vater verstarb, trat der erst 18-jährige Otto die Alleinherrschaft an.

Während seiner Herrschaft betrieb er eine sukzessive Neuordnung im Süden des Reichs. Durch Ausschluss der bayerischen Linie der Liudolfinger von der Königsherrschaft stärkte er die Königsgewalt und sicherte seinem Sohn die Nachfolge. Der Versuch, ganz Italien in die Reichsherrschaft einzubeziehen, führte zu Konflikten mit den Sarazenen und Byzanz in Süditalien. Ottos Feldzug gegen die Sarazenen endete 982 in einer katastrophalen Niederlage, wenig später folgte mit dem Slawenaufstand von 983 ein herber Rückschlag bei der Christianisierung und Unterwerfung der Slawen. Der plötzliche Tod des Kaisers mit 28 Jahren in Italien und die daraus resultierende Krise des Reiches prägten in der Nachwelt das Bild eines glücklosen Herrschers. Als einziger deutscher Herrscher wurde er in Rom beigesetzt.

Otto II. war der Sohn des ostfränkischen Königs Otto I. und dessen zweiter Gattin Adelheid von Burgund. Durch seinen Halbbruder Wilhelm von Mainz, den späteren Bischof Volkold von Meißen und Ekkehard II. von St. Gallen erhielt er eine umfassende literarisch-geistige Bildung. Markgraf Hodo unterwies ihn im Kriegshandwerk und in Rechtsgewohnheiten. Bereits als Sechsjähriger wurde er auf dem Hoftag zu Worms im Mai 961 von seinem Vater bei der Vorbereitung eines Zuges nach Italien zum Mitkönig gewählt und in Aachen gekrönt. Otto I. verstieß damit gegen das Gewohnheitsrecht, denn bis dahin war es im sächsischen Haus üblich gewesen, das Erreichen der Volljährigkeit abzuwarten, bevor man weitere Schritte unternahm.[1] Die Gründe für diese Entscheidung sind nicht überliefert, doch dürften sie mit der risikoreichen Heerfahrt Ottos I. nach Italien zusammenhängen.[2] Da Adelheids erster Gemahl Lothar 931 von seinem Vater in demselben Alter zum Mitkönig gemacht worden war, ist hinter dieser Entscheidung vielleicht auch ihr Einfluss zu vermuten.[3]


Die wohl von Johannes Philagathos gestiftete Elfenbeintafel betont die Gleichrangigkeit zwischen Otto und Theophanu. Sie tragen griechische Gewänder und empfangen ihre Kronen aus den Händen Christi. Erstmals im Abendland werden hier Kaiser und Kaiserin gleich groß dargestellt. Allerdings steht Theophanu auf der weniger vornehmen linken Seite des Heilands.
Heiratsurkunde Ottos und Theophanus (Staatsarchiv Wolfenbüttel 6 Urk 11): Mit dieser Urkunde hat Otto seiner Gemahlin umfangreiche Ländereien im Reich und in Italien als Morgengabe zugewiesen. Die Urkunde ist in einer Prunkausfertigung überliefert, bei der der Text in Goldschrift auf einem mit Tierornamenten gemusterten, purpurfarbenen Grund steht.
Urkunde Kaiser Ottos II. über die Schenkung der Königsburg Bamberg samt Zubehör und des Ortes Stegaurach an Heinrich den Zänker.
Gregormeister: Kaiser Otto II., Einzelblatt aus einem Registrum Gregorii, Trier nach 983. Chantilly, Musée Condé, Ms. 14 bis. Der Kaiser thront unter einem von Säulen getragenen Baldachin. Otto empfängt die Huldigung der durch Frauengestalten symbolisierten Provinzen Germania, Francia, Italia und Alamannia. Das Bild dokumentiert den Herrschaftsanspruch des Kaisers über das Abendland.
Diplom Ottos II. für das Bistum Zeitz, 1. August 976 (?). Naumburg, Domstiftsarchiv, Nr. 1
Kaiser Otto II., sog. 4. Kaisersiegel. Umschrift: OTTO IMP(erator) AVG(ustus)
Kaiser Otto II. setzt Adalbert von Prag durch Überreichung des Bischofsstabes in sein geistliches Amt ein. Darstellung auf der Tür des Domes zu Gnesen, 12. Jahrhundert
Otto III., der Nachfolger von Kaiser Otto II. Buchmalerei aus dem Evangeliar Ottos III. (Bayerische Staatsbibliothek, Clm 4453, fol. 24r)