Der Palast der Republik war ein Gebäude am Marx-Engels-Platz (ab 1994: Lustgarten und Schloßplatz) auf der Spreeinsel im Berliner Stadtbezirk Mitte. Er wurde zwischen 1973 und 1976 nach Plänen von Heinz Graffunder und anderen auf einem 15.300 m² großen Teil des Geländes des ehemaligen Berliner Stadtschlosses gegenüber dem Außenministerium der DDR in Nachbarschaft zum Berliner Dom und zum Staatsratsgebäude errichtet. Er war Sitz der Volkskammer und beherbergte eine große Zahl von Veranstaltungsräumen eines öffentlichen Kulturhauses. Ab 1990 war das Gebäude wegen der Emission krebserregender Asbestfasern geschlossen. Von 1998 bis 2003 wurden die Asbesteinbauten entfernt. Nach einem entsprechenden Beschluss des Deutschen Bundestages von 2003 wurde das Bauwerk von Anfang Februar 2006 bis Anfang Dezember 2008 abgerissen. Der Abriss war aus zeitgeschichtlichen, kulturellen und politischen Gründen umstritten. Im März 2013 begann an seiner Stelle der Wiederaufbau des Berliner Schlosses in Form des Humboldt Forums.
Der Palast der Republik wurde am 23. April 1976 nach 32-monatiger Bauzeit eröffnet. Bei der Festveranstaltung zur Eröffnung war die damalige Staats- und Parteispitze der DDR fast vollzählig versammelt, neben Darbietungen von Angehörigen der Pionierorganisation Ernst Thälmann und der FDJ sprach auch Hans-Peter Minetti einen feierlichen Monolog. Die als Ersatzbau des Zentralen Regierungshochhauses der DDR geplante Anlage und war ab dem 25. April für die Öffentlichkeit zugänglich.[1]
Unter dem Chefarchitekten Graffunder hatten Karl-Ernst Swora, Wolf-Rüdiger Eisentraut, Günter Kunert, Manfred Prasser und Heinz Aust gearbeitet. Offiziell wurden die Baukosten mit 485 Millionen Mark angegeben, nach einer internen Aufstellung des Ministers für Bauwesen, Wolfgang Junker, waren es rund 800 Millionen Mark und nach anderen Schätzungen soll es eine Milliarde Mark gewesen sein.[2]
Bis zu 5000 Tonnen Spritzasbest – dies entspricht rund 720 Tonnen Rohasbest – wurden beim Bau aufgebracht. Zum Zeitpunkt der Errichtung war dies ein international übliches Verfahren, um der tragenden Stahlkonstruktion des Gebäudes den bautechnisch vorgeschriebenen Feuerwiderstand zu geben.[3]