Als Patrozinium (von lateinisch patrocinium ‚Beistand‘) wird die Schutzherrschaft eines Heiligen über eine Kirche bezeichnet. Der Begriff wird im deutschen Sprachgebrauch weitgehend mit dem Rechtsbegriff des titulus ecclesiae ‚Kirchentitel‘ gleichgesetzt.[1]
Als „Patrozinium“ wird auch das „Titelfest“ oder „Patronatsfest“ bezeichnet, das am liturgischen Gedenktag des Schutzpatrons begangen wird, dessen Titel eine Kirche trägt (der Titelheilige). Ist eine Kirche nicht einem Heiligen, sondern einem Glaubensgeheimnis gewidmet, spricht man auch vom „Titularfest“. Es hat für die betreffende Kirche den liturgischen Rang eines Eigen-Hochfestes.[2] Das Patronatsfest wird in katholischen Gegenden mitunter mit einer Prozession und einem Volksfest begangen.
In der Alten Kirche war es zunächst Brauch, am Grab eines heiligen Märtyrers dessen Beistand zu erflehen. Durch die Reliquientranslation wurde es möglich, Kirchengebäude an einem beliebigen Ort bei der Altarweihe mit einer Reliquie zu versehen; oft wurde die Kirche dann auch dem Patrozinium dieses Heiligen unterstellt. Das zweite Konzil von Nicäa ordnete 787 an, dass in jedem Altar Reliquien beizusetzen seien.
Im römisch-katholischen Ritus der Kirchweihe von 1994 wird die Beisetzung von Reliquien bei der Kirchweihe nicht mehr gefordert, nur noch empfohlen; diese müssten eine gewisse Größe haben, damit sie noch als Teile menschlicher Körper erkennbar sind, und einen Echtheitsnachweis haben.[3] Besaß die Kirche mehrere Reliquien, wurde der Heilige als Kirchenpatron bestimmt, von dem die Kirche die bedeutendsten Reliquien besaß. Heute besteht in der Regel kein Zusammenhang mehr zwischen den im Altar beigesetzten Reliquien und dem Patron oder Namen der Kirche.
Der Reliquienbehälter wird unterhalb der Altarmensa eingefügt (Sepulcrum); die Praxis, ihn in eine Aussparung der Altarplatte einzufügen, ist nicht mehr statthaft.[4] Neben Heiligenreliquien konstituierten auch Partikel (z. B. des Heiligen Kreuzes) ein Patrozinium. Seit dem Spätmittelalter wurden auch Glaubensgeheimnisse für die Namensgebung einer Kirche gewählt wie etwa die Heilige Dreifaltigkeit, Leib oder Blut Christi, der Heilige Geist oder die Verklärung des Herrn, in neuerer Zeit auch das Heiligste Herz Jesu und Christus König.[5]
Durch den titulus erhält die Kirche ihren Namen und ist von anderen Kirchen der Region unterscheidbar. Im römisch-katholischen Kirchenrecht ist das Rechtsinstitut des Kirchentitels im CIC canon 1218 festgelegt:[6]