Pleite bezeichnet umgangssprachlich die Zahlungsunfähigkeit (Insolvenz) einer Person oder eines Unternehmens, besonders in den festen Wendungen „Pleite machen“ (hier als Substantiv), „pleite gehen“ und „pleite sein“ (hier jeweils adjektivisch), in einem allgemeineren Sinne bisweilen auch so viel wie „Misserfolg, Niederlage, Reinfall“.
Von der Pleite abgeleitet ist der Pleitegeier als sprichwörtliches Sinnbild für den Konkurs sowie die spöttische Bezeichnung Pleitier für einen insolventen Geschäftsmann.
Das Wort Pleite stellt eine Entlehnung aus dem Jiddischen dar; über das Rotwelsche, also der mit vielen jiddischen Wörtern gespickten Geheim- bzw. Sondersprache der Fahrenden, Bettler und anderer sozialer Randgruppen, gelangte es gegen Mitte des 19. Jahrhunderts ins Berlinerische und verbreitete sich von hier rasch im gesamten deutschen Sprachraum. Zugrunde liegt jiddisch פּלטה (plejte), das eigentlich „Flucht“ bedeutet, und letztlich hebräisch פְּלֵטָה (pəlēṭā), „Flucht, Entkommen, Entrinnen aus einer Notlage“. Der Bedeutungswandel erklärt sich dadurch, dass die Redensart plejte makhen bzw. plejte gejen im Jiddischen zunächst nicht die Zahlungsunfähigkeit an sich bezeichnete, sondern die Flucht eines Schuldners, der sich seinen Gläubigern (oder der Schuldhaft) zu entziehen sucht; auch im Rotwelschen bedeutete Blade machen (für das 18. Jahrhundert bezeugt) noch so viel wie „fliehen, sich aus dem Staub machen.“[1] Im Niederländischen, das das Wort ebenfalls aus dem Jiddischen entlehnte, hat sich diese ältere Bedeutung behauptet; pleite bedeutet hier zumeist schlicht „weg, fort“, gerade auch in den Wendungen pleite gaan und pleite maken „fortgehen, weglaufen, sich verdrücken“, während der Wortsinn „bankrott“ zunehmend ungebräuchlich ist.[2][3] Im Deutschen mag sich diese ursprüngliche Bedeutung in der bereits seit dem 16. Jahrhundert bezeugten Redensart „flöten gehen“ („abhandenkommen, verloren gehen“) erhalten haben, das sich einer Hypothese zufolge ebenfalls von hebr. פְּלֵטָה herleiten soll.[4]