Produktion


Unter Produktion (aus lateinisch pro-, „vor-, vorwärts-“ und lateinisch ducere, „führen“[1]; insbesondere bei Realgütern auch Fertigung, Fabrikation oder Verarbeitung, Bearbeitung, als Rechtsbegriff die Herstellung[2]) versteht die Betriebswirtschaftslehre und Volkswirtschaftslehre die durch Kombination von Produktionsfaktoren während eines Transformationsprozesses hergestellten Güter und Dienstleistungen. Gegensatz ist der Verbrauch.

Diese allgemein gültige Definition[3] legt den Begriff sehr weit aus. Günter Wöhe fasst den Begriff enger und begrenzt ihn auf die betriebliche Leistungserstellung.[4] Erich Gutenberg widmete 1951 der Produktion den ersten Band seiner Buchreihe „Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre“. Für ihn besteht der Sinn aller betrieblichen Betätigung darin, „Güter materieller Art zu produzieren oder Güter immaterieller Art bereitzustellen“.[5]

Das sich mit der Produktion befassende Wirtschaftssubjekt wird „Produzent“ oder mit dem Rechtsbegriff „Hersteller“ genannt. Er unterliegt der Produzentenhaftung.

Die Begriffe Herstellung und Verarbeitung werden fließend verwendet, so wird beispielsweise wirtschaftssystematisch prinzipiell in Metallherstellung (Bergbau und Verhüttung) und Metallverarbeitung (Warenproduktion) unterschieden, die dazwischenstehende Produktion von Halbzeug (wie Blech), an und für sich auch schon Handelsware, wird meist noch den Herstellern zugeordnet, obwohl fertigungstechnisch schon eine Verarbeitung von Rohmetall vorliegt. Bearbeitung bezieht sich auf die Veränderung der äußeren Gestalt eines Werkstückes; bei der Verarbeitung wird das Rohteil verbraucht und liegt in chemisch-phyikalisch anderer Form vor, beispielsweise verbrannt bei Brennstoffen oder ausgeschmolzen bei der Verarbeitung von Erzen zu Metallen. Auch in der Landwirtschaft wird zum Beispiel im Obstbau die Handelsware bei Tafelobst direkt ohne jede Verarbeitung (ur-)produziert, während der Sektor Lebensmittelherstellung primär die Verarbeitung von Tieren und Pflanzen umfasst.