Als römisch-deutsche Kaiser, historische lateinische Bezeichnung Romanorum Imperator (‚Kaiser der Römer‘), bezeichnet die neuere historische Forschung die Kaiser des Heiligen Römischen Reiches, um sie einerseits von den römischen Kaisern der Antike, oder teilweise von den (mittel-) fränkisch-italienischen Kaisern vor Otto dem Großen und andererseits von den Kaisern des Deutschen Reichs zwischen 1871 und 1918 zu unterscheiden. Ebenfalls abzugrenzen sind sie von den mittelalterlichen römischen Kaisern der Jahre 800 bis 924, deren Kaisertum seit der Reichsteilung von Prüm auf der norditalienischen Königswürde beruhte.
Die mittelalterlichen Herrscher des Reiches sahen sich – in Anknüpfung an die spätantike Kaiseridee und die Idee der Renovatio imperii, der Wiederherstellung des Römischen Reichs unter Karl dem Großen – in direkter Nachfolge der römischen Caesaren und der karolingischen Kaiser. Sie propagierten den Gedanken der Translatio imperii, nach dem die höchste weltliche Macht, das Imperium, von den Römern auf das fränkisch-deutsche Reich durch Gottesgnadentum übergegangen sei.
Das Gebiet des frühmittelalterlichen Ostfrankenreichs wurde erstmals im 11. Jahrhundert als Regnum Teutonicum oder Regnum Teutonicorum (Königreich der Deutschen) bezeichnet.[1] Bereits Otto der Große wurde 962 vom Papst zum Römischen Kaiser gekrönt, nachdem er auch den Titel eines Königs von Italien erworben hatte. Seine Nachfolger behielten diesen Anspruch bei und bestanden auf dem Recht zur Krönung zum Römischen Kaiser, das sie mit einem Krönungszug nach Italien und der Krönung durch den Papst umsetzen konnten. 1157 erscheint unter Friedrich I. erstmals der Begriff sacrum („heilig“) für das Reich,[2] das neben dem deutschen Königreich auch das italienische und seit 1032 auch das burgundische Königreich umfasste. Die offizielle Bezeichnung als Heiliges Römisches Reich (Sacrum Imperium Romanum) ist erstmals für 1184 erstmals urkundlich belegt, nicht erst seit 1254, wovon die ältere Forschung ausging.[3] Folgerichtig ließen dessen Herrscher sich selbst seit dem 11. Jahrhundert vor ihrer Kaiserkrönung Rex Romanorum (König der Römer) nennen. Mit diesem Titel verbanden sie den Anspruch auf die Kaiserkrone und auf eine supranationale Herrschaft, die verschiedene Sprachgebiete umfasste: deutsche (Römisch-deutscher König), italienische (Reichsitalien), französische (Königreich Burgund) und slawische (u. a. Königreich Böhmen). Dieser Anspruch wurde vom Papsttum seit Beginn des Investiturstreits im 11. Jahrhundert zunehmend bestritten, insbesondere durch Gregor VII. in seiner Schrift Dictatus Papae, die dem Papst die Universalherrschaft über alle geistlichen und weltlichen Herrscher zusprach.