Ursprünglich beschrieb der lateinische Begriff Provincia („Aufgabe, Verpflichtung“) einen Aufgabenbereich in der Verwaltung der Stadt Rom. Mit dem Erwerb zusätzlicher Gebiete wurden diese zu eigenen Aufgaben der Staatsverwaltung, also Provinzen im späteren Sinne. Bis zum 1. Jahrhundert v. Chr. gab es aber noch keine festen Verwaltungseinheiten, sondern die Magistrate erhielten jeweils einen Zuständigkeitsbereich (provincia) zugewiesen, dessen Zuschnitt wechseln konnte und der auch nicht unbedingt räumlich definiert war. Verwalter der Provinzen waren in der Zeit der Römischen Republik in der Regel Konsuln oder Prätoren, entweder noch in ihrer Amtszeit oder im direkten Anschluss daran, dann als Proprätoren oder Prokonsuln.
Die ersten Provinzen im engeren Sinne waren 241 v. Chr. die Insel Sizilien, die während des Ersten Punischen Krieges erobert worden war, und ab 237 v. Chr. Sardinien. Rom schickte je einen Prätor mit einem kleinen Kontingent zur Sicherung auf diese Inseln. Nach dem Zweiten Punischen Krieg folgte die Iberische Halbinsel. 81 v. Chr. erließ Lucius Cornelius Sulla Felix ein Gesetz, das Prätoren und Konsuln nach der Bekleidung ihres städtischen Amtes dazu verpflichtete, im folgenden Jahr eine Provinz zu übernehmen, deren Grenzen sie als Statthalter nicht mehr mit Truppen überschreiten durften. Gnaeus Pompeius Magnus etablierte im Jahre 52 v. Chr. mit dem Provinzgesetz endgültig die Statthalterschaft als eigenständiges Amt.[1] Gegen Ende der römischen Republik, beim Tod Gaius Iulius Caesars 44 v. Chr., verfügte Rom regulär über 18 Provinzen.
In der Kaiserzeit wurde die Provinzeinteilung des Reiches mehrfach geändert und reformiert. Augustus teilte die Provinzen in kaiserliche und (modern so genannte) „senatorische“ ein. Diese wurden weiterhin von Prokonsuln verwaltet, während die Statthalter in den kaiserlichen Provinzen Legati Augusti pro praetore („Gesandte des Kaisers anstelle eines Prätors“) waren, denn de iure war der Kaiser selbst der Statthalter in diesen Gebieten und ließ sich durch die Legaten nur vertreten. Die Provinz Ägypten wurde von einem praefectus Aegypti verwaltet, der kein Senator war.