Römische Republik


Als Römische Republik (lateinisch res publica, wörtlich eigentlich „öffentliche Sache, öffentliche Angelegenheit“, meist in der Bedeutung „Gemeinwesen“, auf moderne Verhältnisse übertragen auch „Staat“) bezeichnet man die Verfassungsform des Römischen Reiches in der Zeit zwischen dem Ende der Königsherrschaft (angeblich im Jahr 509 v. Chr.) und der Einrichtung des Prinzipats am 13. Januar 27 v. Chr. durch den Machtverzicht des römischen Senats, mit der die Epoche der römischen Kaiserzeit beginnt. Die Römische Republik lässt sich am ehesten als Mischverfassung mit aristokratischen und gewissen demokratischen Elementen bezeichnen. Zugleich spielte im Staatsleben der Römer das kultische Element eine große Rolle (siehe Römische Religion), das durch monarchisch geprägte Institutionen Einfluss auf die res publica nahm.

Im engeren Sinne steht der Begriff „römische Republik“ für die Geschichte des Römischen Reiches im genannten Zeitraum. Im antiken lateinischen Sprachgebrauch hingegen bezeichnete res publica auch allgemein den römischen Staat, und zwar von der Gründung der Stadt Rom bis zum Ende der spätantiken Kaiserzeit. Zudem wurde auch von römischer Herrschaft freien italischen Gemeinwesen zuerkannt, res publica zu sein. Für die Zeit der eigentlichen Republik, also der Staatsform zwischen Königtum und Kaiserzeit, wurde zur Präzisierung die Bezeichnung res publica libera (freier Staat, Freistaat) verwendet.

Eine geschriebene Verfassung im formellen Sinn existierte in vormoderner Zeit noch nicht. Die Regeln der Republik bildeten sich auch erst im Laufe der Jahrhunderte heraus, wobei sich mit der Zeit für das Regierungssystem der römischen Republik fünf Prinzipien von besonderer Bedeutung herauskristallisierten, die schließlich auch festgelegt wurden:

Der cursus honorum, der aber lange Zeit nicht gesetzlich festgeschrieben war, umfasste in aufsteigender Folge diese Ämter (in Klammern die Bezeichnung für den Amtsträger):

In Krisenzeiten gab es für Konsuln und Senat die Möglichkeit, für ein halbes Jahr einen dictator zu ernennen. Dieser hatte das summum imperium, d. h. ihm unterstanden alle Ämter, während nur die Volkstribunen eine vergleichbare „sakrosankte“ Stellung hatten.

Gewählt wurden die Amtsträger von insgesamt drei verschiedenen Volksversammlungen. Zensoren, Konsuln, Prätoren und der Pontifex maximus wurden von den comitia centuriata gewählt, die allein ein imperium verleihen durften; die unteren Ämter (Ädilen, Quästoren und die vigintisex viri) von den comitia tributa. Daneben gab es ursprünglich noch die comitia curiata, die jedoch gegen Ende der Republik nur noch der Form halber bestanden und keine echte Volksversammlung mehr bildeten. Sie hatten hauptsächlich sakralrechtliche Funktionen, so etwa die, die Imperiumsträger in ihrem Amt formal zu bestätigen, und waren bei Adoptionen beteiligt. Das concilium plebis schließlich wählte die Volkstribunen und die plebejischen Ädilen.


S.P.Q.R.: Senatus Populusque Romanus („Senat und Volk von Rom“), das Hoheitszeichen der römischen Republik
Schematische Darstellung des Staatsaufbaus der römischen Republik seit Sulla, also ab 78 v. Chr.
Legendärer Anfang Roms: Die Zwillinge Romulus und Remus werden von einer Wölfin gesäugt und aufgezogen.
Mittelitalien um 500 vor Christus
Westlicher Mittelmeerraum 279 vor Christus
Bildnis eines Unbekannten, mit Gaius Marius identifiziert, dem Heerführer gegen die Kimbern und Teutonen und siebenmaligen Konsul
Bildnis eines Unbekannten, mit Sulla identifiziert, Münchner Glyptothek (Inv. 309)
Büste von Pompeius dem Großen
Gaius Iulius Caesar, postumer Porträttypus, Archäologisches Nationalmuseum Neapel
Marcus Tullius Cicero, Kapitolinische Museen, Rom
Augustus mit Bürgerkrone
So genannte „Augustus Bevilacqua“-Büste, Münchner Glyptothek