Rückversicherung


Eine Rückversicherung (auch Reassekuranz oder Zession genannt) ist die Übertragung von Risiken von einem Versicherungs- auf ein Rückversicherungsunternehmen. Sie ermöglicht dem Erstversicherer eine Verminderung seines versicherungstechnischen Risikos. Vereinfacht wird von der Versicherung eines Versicherungsunternehmens gesprochen.[1] Rückversicherung schützt die Erstversicherungsbilanz, dient als Kapitalersatz und mindert Auswirkungen von Großschadensereignissen auf Ergebnis und Solvenz von Versicherungen. Der Gegensatz dazu ist die Erstversicherung. Kaufen sich Rückversicherungsgesellschaften ihrerseits Rückversicherung ein, so spricht man von Retrozession.

Diese Versicherungsform wird zur Deckung von Einzelrisiken bzw. ganzen Portfolios (Vielzahl von Einzelrisiken mit gemeinsamen Merkmalen) abgeschlossen. Im Rahmen auszuhandelnder Bedingungen im Rückversicherungsverhältnis werden durch eine Versicherungsgesellschaft (Zedent) Risiken auf eine andere Versicherungsgesellschaft (Zessionär, meist eine spezielle Rückversicherungsgesellschaft) ganz oder teilweise übertragen (zediert). Dabei wird die ursprüngliche Versicherungsgesellschaft weder aufgelöst, noch wird in ihren Regelungsinhalt eingegriffen. Der Rückversicherungsvertrag ist ein eigenständiger Vertrag. Das Vertragsverhältnis zwischen der Versicherungsgesellschaft und dem Versicherungsnehmer bleibt unangetastet. Der Erstversicherer bleibt dem Versicherten auch allein für Leistungen aus dem Versicherungsvertrag verpflichtet. Andererseits aber erhält der Erstversicherer im Schadensfall beim Versicherungsnehmer (Teil-)Leistungen vom Rückversicherer erstattet, soweit das eingetretene Risiko von der Rückversicherung gedeckt war. Man unterscheidet dabei zwischen der Erstattung in einer bestimmten Quote (Quotenrückversicherung) oder abzüglich eines bestimmten Selbstbehalts des Erstversicherers (Exzedentenrückversicherung).

Die Rückversicherung wird auch als die Versicherung der Versicherer bezeichnet. In § 779 Abs. 1 HGB a. F. (Seehandelsrecht) war die Rückversicherung definiert als Versicherung der vom Versicherer übernommenen Gefahr.

Der Begriff muss klar abgegrenzt werden gegenüber anderen versicherungsrechtlichen Termini wie Rückwärtsversicherung und Rückdatierung.

Die aktive Rückversicherung beschreibt das Geschäft eines Rückversicherers, anderen Erst- oder Rückversicherern Rückversicherungsschutz anzubieten. Dabei kann auch ein Erstversicherer als Rückversicherer agieren. Die aktive Rückversicherung bezeichnet man auch als in Rückdeckung übernommenes Geschäft oder als indirektes Geschäft.

Fragt ein Erst- oder ein Rückversicherer Rückversicherungsschutz nach, handelt es sich um passive Rückversicherung.


Aktie über 1200 Mark der Stettiner Rückversicherungs-AG vom 25. Juli 1879