Das Rechtsrisiko (englisch legal risk) besteht in der Gefahr, die einem Rechtssubjekt beim Abschluss eines Vertrages ein Schaden oder wirtschaftlicher Verlust durch fehlerhafte Anwendung von Gesetzen entsteht. Können etwa durch Nichtbeachtung, Falschanwendung oder Übertretung von Gesetzen eigene Rechte nicht durchgesetzt oder eigene Verpflichtungen nicht eingehalten werden, ist das Rechtsrisiko eingetreten. Das Rechtsrisiko kann sich auch durch sonstiges Handeln oder durch pflichtwidriges Unterlassen realisieren.
Grundsätzlich trifft das Rechtsrisiko alle Rechtssubjekte, so natürliche Personen, Unternehmen oder Behörden. Unterschieden wird es vom allgemeinen Lebensrisiko, bei welchem jemand zwar haftungsverursachend handelt, dafür jedoch nicht einstehen muss, weil eine Schadenshaftung verneint wird.[1] Der Mensch ist im gesellschaftlichen Zusammenwirken, durch Umwelt- und Natureinflüsse einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt, welchen er sich selbst bei größten eigenen und fremden Anstrengungen nicht vollständig entziehen kann. Einige Risiken sind Rechtsrisiken, die den Risikoträger potentiell gefährden. Ein Risikoträger unterliegt Rechtsrisiken, wenn sein Vertrauen auf eine bestimmte Rechtslage enttäuscht wird.[2]
Von Rechtsrisiken betroffene Bereiche sind in der Industrie etwa die Produkthaftung oder von ihr ausgehende Umweltrisiken.[3] Rechtsrisiken können durch fehlerhafte oder unpräzise Vertragsformulierungen, anfechtbare oder nichtige Vertragsgestaltung oder fehlenden bzw. fehlerhaften Haftungsausschluss entstehen. Sie verwirklichen sich erst, wenn ein Rechtsstreit zwischen den betroffenen Parteien entstanden ist. Der Gesetzgeber hat zwei Branchen identifiziert, bei denen er für die Behandlung von Rechtsrisiken Besonderheiten vorgeschrieben hat.
Insbesondere Banken und Versicherungen sind hohen finanziellen Risiken ausgesetzt, die ganz überwiegend zu den bank- oder versicherungstypischen Betriebsrisiken gehören und aufsichtsrechtlich umfassend überwacht werden. Darüber hinaus gibt es noch die Gruppe der Rechtsrisiken, bei denen sich der Gesetzgeber veranlasst sah, besondere Regelungen zu treffen. Das lag insbesondere daran, dass Banken und Versicherungen einen nicht unbedeutenden Teil ihrer Geschäftstätigkeit mit rechtlich relevanten Dokumentationen verbringen und ihre Geschäftstätigkeit oft sehr stark reglementiert ist.