Rektion


Rektion (von lateinisch regere ‚beherrschen‘) ist ein Begriff der Grammatik und bezeichnet eine Beziehung zwischen einem Wort (Regens) und einem von ihm abhängigen, regierten Satzteil (Dependens, seltener Rektum). Der klassische Begriff der Rektion orientiert sich an der Beziehung zwischen einem Verb und seinem grammatischen Objekt: Das Verb weist dem Objekt Kasus zu, regiert also diesen Kasus bzw. dieses Objekt (z. B. „[jemandem]Dat helfen“). Ausgehend von diesem typischsten Fall wird der Rektionsbegriff auf weitere, ähnlich gelagerte Fälle angewandt, vor allem auf die Ergänzungen von Präpositionen und Adjektiven.

In sprachwissenschaftlichen Theorien ist der Rektionsbegriff noch weiter verallgemeinert bzw. umgedeutet worden. In der Generativen Grammatik erscheint Rektion als rein strukturelle Beziehung (entkoppelt von Kasus- oder Merkmalszuweisung). Umgekehrt (aber weniger verbreitet) findet sich in manchen germanistischen Arbeiten ein Rektionsbegriff, der auf eine Abhängigkeit im Auftreten von Merkmalen abgestellt ist (entkoppelt von strukturellen Beziehungen). In der Dependenzgrammatik wird die stark verallgemeinerte syntaktische Beziehung, mit der dort alle Satzstrukturen aufgebaut werden, ebenfalls als eine Beziehung zwischen „Regens“ und „Dependens“ formuliert; diese Beziehung heißt aber nicht Rektion, sondern eben Dependenz.

In der traditionellen Grammatik hat der Begriff Rektion eine vergleichsweise enge Bedeutung und bezeichnet die Zuweisung eines Kasus an die grammatische Ergänzung eines regierenden Wortes. Zum Beispiel regiert das Verb bestellen den Akkusativ seines Objektes, das Verb geben regiert ein Akkusativ- und ein Dativobjekt (siehe unter Objekt (Grammatik) für weitere Beispiele):

Der traditionelle Rektionsbegriff wird angesichts derartiger Erscheinungen jedoch uneinheitlich verwendet.[1] Dass auch Präpositionen und Adjektive ihre Ergänzungen regieren, wird generell anerkannt, wenngleich Verben oft als der typischste Fall genannt werden. Bei Verben wird teilweise das Nominativsubjekt nicht als regiert angesehen, teilweise aber doch in einem „erweiterten Rektionsbegriff“ einbezogen (der Nominativ wird dann jedoch nicht vom Verb als solchem, sondern von der finiten Form des Verbs regiert). Ein Präpositionalobjekt des Verbs (z. B. „[auf jemanden] warten“) wird gleichfalls manchmal nur als Rektion in einem erweiterten Sinn eingeordnet.

Eine Genitiv-Ergänzung bei einem Substantiv (Genitivattribut), wird manchmal aus dem Begriff Rektion ausgeschlossen,[2] manchmal explizit eingeschlossen.[3]


Baumdiagramm einer PP mit eingebetteter komplexer NP