Relativpronomen


Das Relativpronomen (auch: Relativ[um], bezügliches Fürwort) ist ein Wort, das einen Relativsatz einleitet und damit diesen Satztyp markiert. Gleichzeitig übernimmt es, als Pronomen, die Funktion einer Substantivgruppe, dient also als Subjekt oder Objekt im Relativsatz. Unter den Einleitungselementen von Relativsätzen sind Relativpronomen von Relativadverbien zu unterscheiden, da nur Pronomen für die substantivtypischen Merkmale Kasus, Numerus, Genus flektiert werden.

Relativpronomen (bzw. -adverbien) stellen nur eine von mehreren möglichen Strategien dar, Relativsätze zu bilden. Relativpronomen sind zwar in europäischen Sprachen verbreitet, insgesamt gesehen im Sprachvergleich jedoch ein eher exotisches Phänomen (bei weitem die meisten Sprachen benutzen uneingeleitete Relativsätze).[1]

Die Flexion dieses Relativpronomens stimmt vollständig mit der des Demonstrativpronomens der, die, das und weitgehend mit der des bestimmten Artikels überein; sie weicht von den Formen des Letzteren nur im Genitiv und in der Endung -en im Plural des Dativs ab.

Die von den Grammatikern des 19. Jahrhunderts formulierte Regel, wonach der Genitiv Plural des Relativpronomens einzig deren sei, wogegen der Genitiv Plural des Demonstrativpronomens je nach Funktion deren oder derer laute, hat sich nicht durchgesetzt und gilt mittlerweile als überwunden; die beiden Varianten sind frei austauschbar:[2]

Das Demonstrativ- und das Relativpronomen gehören zu den wenigen Fällen in der deutschen Grammatik, in denen der Dativ (der) und der Genitiv (deren) im Femininum unterschiedliche Formen haben. Sonst trifft dies nur noch beim Personalpronomen (ihr; ihrer) zu.

Welcher, welche, welches kann ebenfalls als Relativpronomen gebraucht werden – allerdings im Genitiv im Singular Maskulinum und Neutrum nicht und im Femininum sowie im Plural nur selten:[3]