Der Relativsatz (von lateinisch relativus „sich beziehend auf etwas, bezüglich“) ist in der Grammatik eine besondere Art von Nebensatz und dient in der Regel dazu, eine Eigenschaft einer Person oder eines Gegenstandes anzugeben. Er ist daher von einem Substantiv abhängig (attributiver Relativsatz) oder hat selbst denselben Status wie eine Substantivgruppe oder ein Adverbial im Satz (freier Relativsatz). Daneben gibt es weitere Sonderformen.
Relativsätze, bzw. Satzteile in entsprechender Funktion, werden in den Sprachen der Welt auf sehr unterschiedliche Weise gebildet; im Deutschen herrscht die Bildung mit einem Relativpronomen (bzw. Relativadverb) vor.
Statt der genannten Relativpronomen und Relativadverbien als Einzelwörter können manchmal auch größere Einheiten vorangestellt werden, die zusätzlich zum Relativpronomen weiteres Material enthalten; dies ergibt die sogenannte Rattenfängerkonstruktion:
Relativsätze können gebildet werden, indem statt des Satzglieds, das sonst durch ein Relativpronomen / -adverb belegt wird, eine Leerstelle gelassen wird. Dies ist im Sprachvergleich betrachtet eine sehr häufige Strategie, im Deutschen ist sie jedoch kaum anzutreffen:
Relativsätze können auch mit einer (speziellen oder nicht spezialisierten) Konjunktion eingeleitet werden. Das fehlende Satzglied ist aber auch dann weder als Pronomen noch als Adverb vorhanden. Beispielsweise ist das englische that eine Konjunktion:[1]
In deutschen Dialekten existieren solche Konstruktionen ebenfalls, näheres siehe unter dem Stichwort: Relativpronomen #Abgrenzung zwischen Relativpronomen und Konjunktionen im Deutschen.