Richter


Ein Richter oder eine Richterin ist der Inhaber eines öffentlichen Amtes bei einem Gericht, der Aufgaben der Judikatur (Rechtsprechung) wahrnimmt. Abhängig von Ort und Zeit in der Geschichte ist das Amt des Richters mit unterschiedlichsten Anforderungen, Rechten, Pflichten und Privilegien verbunden.

Aufgabe des Richters ist die Rechtsprechung, also die Subsumtion (Unterordnung des Sachverhaltes unter die Voraussetzungen der Norm) ihm vorgetragener Lebenssachverhalte unter das Recht, in der Regel gefolgt von der Ableitung eines rechtskonformen und idealerweise gerechten Urteils für alle beteiligten Parteien. Im Privatrecht bedeutet dies normalerweise die Ausdeutung von Rechten und Pflichten zwischen mehreren Parteien. Im Strafrecht die Verurteilung (oder den Freispruch) des oder der Angeklagten. Im öffentlichen Recht die Beurteilung von Rechten und Pflichten zwischen Staat und Individuum. Eine Zuspitzung dieser Tätigkeit findet sich auch im lateinischen Prozessgrundsatz da mihi factum, dabo tibi ius („Gib mir die Tatsache, ich werde dir [daraus folgend] das Recht geben“).

Sofern das Gesetz es vorsieht, obliegt dem Richter auch die vorgängige Ermittlung des dem Urteil zu Grunde liegenden Sachverhalts. Dies trifft insbesondere auf das Strafrecht zu, wo die Offizialmaxime gilt. Im größten Teil des Privatrechts gilt demgegenüber die Dispositionsmaxime, nach der die Parteien den zu beurteilenden Sachverhalt selbst bestimmen.

Als Ausdruck der Vertretung staatlicher Gewalt ist das Amt des Richters verknüpft mit dem Begriff des Staates an sich. Bereits seit Urzeiten wird es Menschen gegeben haben, die aufgrund einer ihnen zugeschriebenen Autorität Streit zwischen anderen Menschen geschlichtet haben. Erst mit der Entwicklung einer organisierten Staatsstruktur ergab sich indessen die Tätigkeit des Richters als Amt.

Eines der ersten Zeugnisse eines solchen Richteramts stammt – in Form des Codex Hammurapi – aus dem 18. Jahrhundert v. Chr. und Babylon. Der Codex, eine in Stein gemeißelte Gesetzessammlung, beauftragt zu seiner Durchsetzung Richter und auferlegt ihnen detaillierte Anweisungen zur Rechtsprechung.[1] Das Amt des Richters wurde durch den Statthalter oder den König selbst wahrgenommen.[2] Im Römischen Reich gehörte die Praetur, deren Inhaber für die Gerichtsbarkeit in Rom zuständig waren, zum Cursus honorum, also zur traditionellen Ämterlaufbahn römischer Politiker.


Porträt eines englischen Richters des 19. Jahrhunderts in Amtstracht
Richterroben des deutschen Bundesverfassungsgerichts