Risikobewertung


Risikobewertung ist die von einem Risikoträger oder von Dritten vorgenommene Bewertung eines Einzelrisikos oder des Gesamtrisikos, dem der Risikoträger ausgesetzt ist.

Die vorhandenen Risiken können durch den Risikoträger (Unternehmen, Staat mit seinen Untergliederungen oder Privathaushalte) selbst oder durch Dritte (Bundesinstitut für Risikobewertung, Dekra, Gutachter, TÜV, Versicherer oder Wirtschaftsprüfer) einer Risikoanalyse unterzogen und bewertet werden. Bei einer Risikobewertung wird das vorhandene oder potenzielle Risiko einerseits hinsichtlich der Risikohöhe und der Eintrittswahrscheinlichkeit und andererseits auf seine potenziellen Auswirkungen auf die Zielerreichung hin bewertet.[1] Ziele sind Unternehmensziele bei Unternehmen, Staatsziele bei Staaten und persönliche Ziele bei Privathaushalten. Bei Unternehmen findet die Risikobewertung im Rahmen des Risikomanagements statt.

Das Risikomanagement in Unternehmen umfasst Risikobeurteilung, Risikobewältigung und Risikokommunikation, wobei die Risikobeurteilung in die Teilbereiche Risikoidentifikation, Risikoanalyse und Risikobewertung untergliedert ist.[2] Die Verordnung (EG) Nr. 178/2002 vom 28. Januar 2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit definiert Risikobewertung in Art. 3 Nr. 11 als „einen wissenschaftlich untermauerten Vorgang mit den vier Stufen Gefahrenidentifizierung, Gefahrenbeschreibung, Expositionsabschätzung und Risikobeschreibung“.

Zur Risikobewertung im weiteren Sinne gehört die Beurteilung, ob ein Risiko für den Risikoträger akzeptabel ist, was von der Risikotragfähigkeit und der Risikoeinstellung abhängt.[3]

Der Risikobewertung vorausgegangen ist die Risikobeurteilung. Die Risikobewertung als letzte Stufe des Risikomanagements befasst sich mit der Evaluation jedes einzelnen Risikos, indem es die Risiken in Risikoklassen unterteilt. Diese stellen eine nach Höhe des Risikos abgestufte Klassifizierung dar, welche die Auswirkungen eines Risikos auf das Unternehmen wiedergibt. Kern der Risikobewertung ist die Klassifizierung aller Risiken in geringe, mittlere und hohe Risiken (siehe auch Anlageklasse) mit Hilfe von einheitlichen Risikomaßen, wobei die geringen und mittleren Risiken als tragbar eingestuft werden können. Bezugsgröße der Risikobewertung soll stets eine ökonomische Größe wie Cashflow oder EBIT sein.[4]