Autonomie


Als Autonomie (altgriechisch αὐτονομία autonomía ‚Eigengesetzlichkeit‘, ‚Selbstständigkeit‘, aus αὐτός autós ‚selbst‘ und νόμος nómos ‚Gesetz‘) bezeichnet man den Zustand der Selbstbestimmung des freien Willens, deren der Mensch als vernünftiges Wesen fähig ist. Ihr Gegenteil ist die Heteronomie, die Fremdbestimmung.[1]

Sie ist in der idealistischen Philosophie die Fähigkeit, sich als Wesen der Freiheit zu begreifen und aus dieser Freiheit heraus zu handeln. Auch wird die Existenz von Autonomie in der Ethik als ein Kriterium herangezogen, nach dem Individuen ethische Rechte zugeordnet werden können. Ein zentrales Ziel jeder philosophischen Theorie der Autonomie ist, die Eigenschaft und Fähigkeit zu bestimmen, aufgrund derer Personen in der Lage sind, ihr Leben als eigenes autonom zu führen. Nach allgemein geteilter Ansicht muss eine autonome Person zumindest in der Lage sein, eine kritische Selbstbewertung der eigenen Werte und Normen durchzuführen, wenn sie aufgrund von Kritik oder neuen Problemkonstellationen dazu aufgefordert wird.

Giovanni Pico della Mirandola stellt in seinem Werk Über die Würde des Menschen die Autonomie als besondere, gottgegebene Gabe des Menschen dar, die ihn von den Tieren unterscheidet. Er beschreibt, dass Gott, als er sämtliche Geschöpfe auf der Erde erschaffen hatte, als letztes den Menschen schuf (siehe Schöpfungsgeschichte), also ein Wesen, das seine Schöpfung beurteilen konnte. Weil er alle besonderen Fähigkeiten bereits verteilt hatte, stellte Gott den Menschen in die Mitte der Welt und ließ ihn als einziges von allen Geschöpfen an allen Fähigkeiten teilhaben, sodass sich der Mensch als personales Wesen seinen Platz in der Welt selbst suchen kann.

Ein Autonomieverständnis, wie es Giovanni Pico della Mirandola entwarf, war grundlegend für die philosophische Strömung des Personalismus, wird aber in der heutigen Diskussion, die manchen Tieren Autonomie zugesteht und davon Rechte ableitet, als nicht mehr zeitgemäß betrachtet.[2]

Die Autonomie in der Ethik ist nach dem klassischen Philosophen Immanuel Kant der Grund allen moralischen Handelns und aller Verbindlichkeit und Pflicht. Der Mensch bestimmt sich nach seinem sittlichen Wollen und Handeln autonom, wenn es ihm nicht um inhaltlich angebbare Ziele geht, sondern allein um das Prinzip der gesetzmäßigen Gültigkeit seines Handelns. Der Wille ist dann rein formal bestimmt. (siehe kategorischer Imperativ) Materielle Bestimmung des Willens dagegen bedeutet Fremdbestimmung.[3]