Seligsprechung


Eine Seligsprechung oder Beatifikation (von lateinisch beatus „selig“, „glücklich“ und facere „machen“, „tun“) ist in der römisch-katholischen Kirche ein kirchenrechtliches Verfahren, bei dessen Abschluss der Papst nach entsprechender Prüfung erklärt, dass ein Verstorbener als Seliger bezeichnet werden und als solcher öffentlich verehrt werden darf. Voraussetzung sind entweder das Martyrium oder ein heroischer Tugendgrad und – im Falle, dass es sich nicht um einen Märtyrer handelt – der Nachweis eines Wunders, das auf die Anrufung des Seligen und dessen Fürsprache bei Gott bewirkt wurde. Im Unterschied zur Heiligsprechung wird bei der Seligsprechung nur die Verehrung durch die Ortskirche gestattet.

Eine Heilig- oder Seligsprechung bedeutet nicht, dass eine Person „in den Himmel versetzt“ wird, sondern die Kirche bekundet so das Vertrauen, dass der betreffende Mensch die Vollendung bei Gott bereits erreicht hat. Sie hat somit auch insofern liturgische Bedeutung, als nun nicht mehr für den Seligen, sondern mit ihm gebetet und dieser um eine Fürsprache bei Gott angerufen werden kann.

Die Seligpreisungen sind Teil der Bergpredigt Jesus von Nazarets nach MatthäusEU und LukasEU. In ihnen preist Jesus die geistlich und körperlich Armen, Leidtragenden, Hungernden, Weinenden, die um Christi willen Verfolgten und nach Gerechtigkeit Dürstenden ebenso wie Barmherzige, nicht Verdammende, Vergebende, Sanftmütige, Friedfertige und Menschen mit reinem Herzen glücklich und verheißt ihnen das Reich Gottes als vollkommene Lebenserfüllung, derer sie sich schon jetzt freuen können. Nach der Lehre der römisch-katholischen Kirche sind „Selige“ solche, die nach ihrem Tod unmittelbar in die ewige Anschauung Gottes gelangt sind.

Eine Seligsprechung war ursprünglich ein diözesaner Heiligsprechungsprozess. Als verehrungswürdiger galten jedoch jene Verstorbenen, die in das Martyrologium Romanum, den römischen Heiligenkalender, aufgenommen worden waren. In späterer Zeit wurden auch die diözesanen Seligsprechungen vom Heiligen Stuhl übernommen.

Voraussetzungen für die Einleitung des Seligsprechungsprozesses sind der „Ruf der Heiligkeit“ (fama sanctitatis) und der „Ruf der Wundertätigkeit“ (fama signorum), die der Kandidat unter den Gläubigen genießen muss. Der „Ruf der Heiligkeit“ kann sich dabei nach Ansicht der Kirche nach einem Märtyrertod bilden oder durch die von Glaube, Liebe, Hoffnung und den Kardinaltugenden geprägte Lebensweise des Seligzusprechenden entstehen.[1] Papst Franziskus fügte mit seinem Motu proprio Maiorem hac dilectionem eine – neben dem Martyrium oder einem „heroischen Tugendgrad“ (heroicitas virtutum) – dritte mögliche Grundlage für einen Selig- und Heiligsprechungsprozess hinzu: die Hingabe des Lebens (vitae oblatio).[2] Gemeint sind Christen, die aus Nächstenliebe (propter caritatem) „frei und freiwillig“ ihr Leben hingaben.[3]


Seligsprechung Johannes Pauls II. auf dem Petersplatz in Rom