Besoldung ist die Bezeichnung für die Vergütung der Beamten und Richter. Der deutsche Bundespräsident erhält anstelle eines Ruhegehalts einen sogenannten Ehrensold.
Das deutsche Wort Sold leitet sich von solidus ab, einer Goldmünze, die ca. 309 von dem römischen Kaiser Konstantin dem Großen (306–337 n. Chr.) eingeführt wurde. Vom Wort Sold leiten sich auch die Wörter Söldner und Soldat ab. Eine andere frühere Bezeichnung für die Entlohnung der Soldaten ist Traktament oder Traktement.
In der antiken Klassik Griechenlands beginnt die Soldzahlung unter Perikles, im antiken Rom zur Königszeit aus der Gemeindekasse – aus der Staatskasse erst seit 406 n. Chr. halbjährlich oder jährlich. Der bare Sold, das salarium (Salzration) eingerechnet, entsprach dem Lohn der ländlichen Arbeiter.
Bei den Deutschen beginnt die Soldzahlung vereinzelt unter Karl dem Großen und war durch die Hanse im 13. Jahrhundert, in England um 1050, vollständig entwickelt.
Nach dem Verfall des Heerbannes, der Lehnsfolge und des Rittertums bildeten bis gegen Ende des 18. Jahrhunderts geworbene Söldner die Masse der Heere. Geregelte Soldzahlung begann erst mit dem Aufkommen der stehenden Heere. Bis zum Ersten Weltkrieg erhielten Mannschaften und Unteroffiziere eine dekadenweise im Voraus bar ausgezahlte Löhnung (Löhnungsappell), Offiziere hingegen waren Empfänger eines monatlichen Gehalts. Die Zahlungshöhe und die Auszahlungstermine wurden im Soldbuch festgehalten.
Besoldung ist in Deutschland für Beamte, Soldaten und Berufsrichter vorgesehen. Die Besoldung wird monatlich im Voraus bezahlt und ist durch Gesetz geregelt.