Soll und Haben (Buchführung)


Soll und Haben sind in der Buchführung die Bezeichnungen für die linke Seite eines Kontos („Soll“) und dessen rechte Seite („Haben“). Diese Seiten heißen entsprechend „Sollseite“ und „Habenseite“. In der Bilanz – die kein Konto ist – heißen die Seiten entsprechend Aktivseite und Passivseite.

Der Ursprung von „Soll und Haben“ wird von Balduin Penndorf in der Übersetzung eines Werkes von Luca Pacioli wie folgt erklärt:

„Dem Kontentitel folgte das Soll und das Haben, das italienisch deve dare und das italienisch deve avere (deutsch „soll geben“, „soll haben“). Später fiel auf beiden Seiten das deve (Soll) weg, so dass in Italien nur dare und avere (Geben und Haben) übrig blieben; während in Deutschland links das Geben und rechts das Soll wegfiel, so dass wir heute in Deutschland Soll und Haben anwenden.“

Im mittelalterlichen Runtinger Wechselbuch (1383–1407) entwickelte sich langsam eine Kontierung nach Soll und Haben.[2]

Soll und Haben sind die technische Umsetzung der doppelten Buchführung. Die Kontierung muss bei einem Geschäftsvorfall Auskunft über den Buchungssatz geben, der letztlich festlegt, auf welchem Konto im „Soll“ und auf welchem im „Haben“ zu buchen ist. Dabei sind die Kontoarten Erfolgskonten (Aufwendungen und Erträge) oder Bestandskonten (Aktive und Passive) von Bedeutung.

Im Bankwesen zeigt der Kontoauszug die Soll- und Habenseite aus Sicht des Kreditinstituts. Die „Sollseite“ weist mithin eine Verbindlichkeit des Bankkunden, die „Habenseite“ eine Forderung aus. Wer auf einem Konto „im Soll steht“, nimmt einen Dispositionskredit oder eine Kontoüberziehung in Anspruch, wer „im Haben steht“, besitzt ein Guthaben. Entsprechend weisen die Zinsbezeichnungen darauf hin, welche Kontoseite wie zu verzinsen ist (auf der Sollseite fällt der Sollzins, auf der Habenseite der Habenzins an).


Schema
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