Bei einem Sportverband handelt es sich um einen Zusammenschluss von mehreren Vereinen bzw. Verbänden einzelner Sportarten. In Deutschland sind die meisten Sportverbände fachlich auf eine betreffende Sportart beschränkt (Sportfachverband, z. B. Deutscher Fußball-Bund), wodurch der „klassische“ Sportverein, der mehrere Sportarten anbietet (Mehrspartenverein), mehreren Verbänden angehören kann. Viele Verbände haben ihren bundesweiten Dachverband in Regional, Landes-, Bezirks- und Kreisverbände untergliedert.
Zusätzlich zur Struktur der Fachverbände gibt es sportartenübergreifende Verbände, entweder solche, in denen ihrerseits Fachverbände Mitglied werden können, z. B. der Deutsche Sportbund und seine Landessportbünde, oder solche ohne untergeordnete Fachverbände (z. B. Betriebssportverbände). Zu den Aufgaben des Deutschen Sportbundes gehört es u. a., die Bildung um eine Sportart „konkurrierender“ Fachverbände zu verhindern (durch Nichtaufnahme).
Mitglieder der Sportverbände können sowohl Vereine als auch andere Verbände, aber nur selten einzelne Personen werden.
Juristisch handelt es sich bei Sportverbänden zumeist um rechtsfähige Vereine nach § 21 ff. BGB, die den Namenszusatz e. V. führen.
Nach der Gründung eines Sportverbandes musste der Verband die Mitgliederstruktur definieren. Spielbetrieb und -veranstaltungen waren zu organisieren, ebenso die Mitgliedschaft und Mitarbeit in internationalen Verbänden.
Nach der Machtergreifung durch die Nationalsozialisten wurden die deutschen Sportverbände im Reichsbund für Leibesübungen gleichgeschaltet, d. h., es gab für jede Sportart nur noch einen Verband und das Verbandsgebiet war identisch mit dem Zuständigkeitsgebiet der Verwaltungseinheit. Die Vereine schlossen jüdische Mitglieder bereits 1933 aus, obwohl die offizielle Anweisung, dass Juden nicht Mitglied in arischen Vereinen sein dürften erst 1935 erfolgte. Erst durch die Nürnberger Gesetze war definiert, was überhaupt ein Jude war. Dieser Erlass bewirkte das „freiwillige“ Ausscheiden bzw. die Emigration vieler jüdischer Funktionäre und Sportler.[1]