Die Strafe ist eine Sanktion gegenüber einem bestimmten Verhalten, das im Regelfall vom Erzieher, Staat oder Vorgesetzten als Unrecht bzw. als (in der konkreten Situation) unangemessen qualifiziert wird. Der Begriff der Strafe wird insbesondere in der Rechtswissenschaft, jedoch auch in Theologie, Philosophie, Psychologie und vor allem in den Erziehungswissenschaften behandelt.
In der Lerntheorie wird Strafe oder Bestrafung in zweierlei Form benutzt, als positive und als negative Strafe, und bezeichnet einfach das Gegenteil von Verstärkung. Hier bedeutet positive Bestrafung, dass auf ein bestimmtes Verhalten als Kontingenz ein unangenehmer Reiz (z. B. sozialer Druck) folgt. Negative Bestrafung bedeutet, dass auf ein bestimmtes Verhalten als Kontingenz ein angenehmer Reiz (z. B. Nahrung, Belohnung) verhindert oder versagt bzw. weggenommen wird.
Die Rechtsordnung sieht für den Verstoß gegen die wichtigsten Regeln des Zusammenlebens Strafen vor. In der Regel wird Strafe heute nach der Vereinigungstheorie mit unterschiedlichen Ansätzen begründet:[1]
In der Erziehung bzw. in den entsprechenden Wissenschaften galt die Strafe seit Jahrhunderten als probates Mittel der Erziehung. Erst in den letzten Jahrzehnten werden in Erziehungskonzepten bzw. in Erziehungswissenschaften und Erziehungsinstitutionen Alternativen diskutiert, nicht zuletzt beeinflusst durch die Auswertung konkreter Befunde aus Psychologie und anderen Wissenschaften.
Die Strafe ist der zentrale Begriff des Strafrechts. Strafe im Sinne des Strafrechts ist nach einer vorherrschenden Definition ein Übel, das einer Person, dem „Täter“, für ihr eigenes, vergangenes, tatbestandsmäßiges, rechtswidriges und schuldhaftes Handeln (Tun oder Unterlassen) von der Gesellschaft auferlegt wird und mit dem ein sozialethischer Tadel als Unwerturteil gegenüber dieser Person verbunden ist. Der Begriff der Strafe setzt sich damit von dem der Maßregel der Besserung und Sicherung ab, für die eine tatbestandsmäßige und rechtswidrige Tat ausreicht. Ebenfalls keine Strafen im juristischen Sinne sind – anders als die eigentlichen „Geldstrafen“ (s. u.) – Geldbußen bzw. Bußgelder sowie „Ordnungsstrafen“, die daher heute in der Regel als Ordnungsmittel bezeichnet werden.
Der Begriff der Strafe als eine Sanktion, durch welche die Gesellschaft dem Täter gegenüber einen sittlichen Tadel aussendet, wurde in den Häresieprozessen des Hochmittelalters entwickelt. Sie gelangte erst im 16. Jahrhundert, zur Zeit der spanischen Inquisition, über die moraltheologische Diskussion über das Kirchenrecht (Kanonistik) in das weltliche Strafrecht (Legistik) (siehe unten Geschichte).