Strafrecht


Das Strafrecht, auch als Kriminal[straf]recht bezeichnet, umfasst im Rechtssystem eines Landes diejenigen Rechtsnormen, durch die bestimmte Verhaltensweisen verboten und als „Straftaten“ mit einer Strafe sanktioniert werden. Als Straftaten werden somit Handlungen bezeichnet, die strafbewehrt sind. Ziel des modernen kontinentalen Strafrechts ist der Schutz bestimmter Rechtsgüter, so etwa Leben, Gesundheit und Eigentum, zudem die Sicherheit und Integrität des Staates sowie elementare Werte des Gemeinschaftslebens. Die Strafandrohung, nicht von allen Ländern praktiziert, reicht von Geldstrafe über Freiheitsstrafe zur Körperstrafe. In seiner ultima ratio resultiert in manchen Staaten die Todesstrafe.

In den meisten Staaten ist das Strafrecht mit einem eigenen Strafgesetzbuch kodifiziert. Gegebenenfalls wird das Strafgesetzbuch durch Gesetze zum Nebenstrafrecht ergänzt. Das Strafrecht stellt Rechtssätze auf, die die Strafbarkeit bestimmter Handlungsweisen und ihre spezifischen Merkmale definieren, die so genannten Straftatbestände. Festgelegt werden zudem Art und Umfang der mit der Normverletzung verbundenen Strafmaßnahmen (Strafzumessungsrecht, Sanktionenrecht)[1]. Aus der Tradition des römischen Rechts heraus zählt häufig das Strafverfahrensrecht selbst zum Strafrecht. Zur Durchsetzung der materiell-rechtlichen Strafanordnungen werden in den Verfahrensordnungen die zuständigen Institutionen und deren Arbeitsweise festlegt.

Hinsichtlich der zulässigen Strafen, der Bewertung des Strafzwecks, Art und Umfang der zugrunde liegenden Rechtsgrundlagen sowie der Einordnung des Strafrechts in die Rechtssystematik gibt es zum Teil erhebliche Unterschiede zwischen den Rechtssystemen einzelner Staaten. Sie sind Gegenstand der vergleichenden Rechtswissenschaft.

Als die Haupttopoi der Strafzwecktheorien gelten über die Grenzen der Rechtskreise hinweg Vergeltung, (General- und Spezial-)Prävention, der Schutz der Allgemeinheit und Resozialisierung.[2] Der letzte Aspekt ist in den Vereinigten Staaten in der jüngeren Vergangenheit in den Hintergrund getreten; wichtigste Rechtfertigung des war on crime ist deshalb vorrangig der Schutz der Allgemeinheit vor Straftätern. Eine empirisch beobachtbare Folge dessen sind gestiegene Gefangenenraten und Todesurteile.[2]

Auch in den kontinentalen Systemen oszilliert indessen die Bedeutung der verschiedenen Theorien. So können im 1933 eingeführten deutschen System Strafen im eigentlichen Sinne – sie messen sich an der Schuld des Täters – von Maßregeln der Besserung und Sicherung – etwa an Gedanken der Resozialisierung anknüpfend – geschieden werden.[2]

Die Analyse von Aufbau und Bestandteilen einer Straftat sind Kerninhalt des Strafrechts. Die Modelle der Rechtsordnungen des Common Law und die kontinentalen, insbesondere deutschen, sind zwar keineswegs völlig inkongruent, weisen jedoch deutliche Unterschiede auf.[3] Insbesondere das englische Strafrecht hält am überkommenen Aufbau einer offense fest. Dieser ist wie folgt: