Streitkräfte ist die Bezeichnung für eine spezifische Organisation von bewaffneten Menschen (Soldaten), die in Staaten speziell zur Durchführung des bewaffneten Kampfes aufgestellt, ausgerüstet, ausgebildet und geführt wird.[1][2][3]
Sie stellen eine der Organisationsformen von Militär dar und sind eines der wichtigsten Instrumente des Staates (der militärischen Allianz/Koalition)[4] zur gewaltsamen Durchsetzung politischer Interessen mit militärischen Mitteln.[2]
In der deutschen Bundeswehr bilden die Streitkräfte die militärischen Organisationsbereiche, namentlich die Teilstreitkräfte Heer, Luftwaffe und Marine sowie Zentraler Sanitätsdienst der Bundeswehr, Streitkräftebasis und Cyber- und Informationsraum. Nicht Teil der Streitkräfte sind die zivilen Organisationsbereiche der Bundeswehrverwaltung (Personal, Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung und Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen sowie die Militärseelsorge, die Rechtspflege der Bundeswehr) und die dem Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) unmittelbar nachgeordneten Dienststellen. Auch das BMVg selbst ist weder Teil der Streitkräfte, noch der Bundeswehr. Vielmehr bildet die Bundeswehr organisatorisch die Gesamtheit des nachgeordneten Bereichs des Ministeriums.
Bereits vor dem 18. Jahrhundert wurde mit Militär (von lateinisch militaris, entlehnt vom franz. militaire)[5] allgemein jene Erscheinungsform gesellschaftlicher (sozialer) Aktivität bezeichnet, bei der sich Menschen (-gruppen) in Staaten bewaffnen, um mit Gewalt ihre politischen Ziele umzusetzen. Daneben kann in der Einzahl (singulär) auch nur eine bewaffnete Person aus der o. g. Gruppe gemeint sein.
Ursprünglich waren Heer bzw. Armee und Flotte zur Beschreibung ausreichend. Erst Anfang des 19. Jahrhunderts benutzt Carl von Clausewitz in seinem Hauptwerk Vom Kriege durchgängig[6] den zusammenfassenden (Streitkraft-) Streitkräfte-Begriff.
Nach dem Jahr 1850 tauchte auch in Pressepublikationen[7] und wissenschaftlichen Schriften[8] die allgemeine Bezeichnung Streitkräfte auf.