Transaktion (Wirtschaft)


Transaktion ist in der Volkswirtschaftslehre die Übertragung von Wirtschaftsobjekten zwischen Wirtschaftssubjekten.

Wirtschaftsobjekte sind Güter und Forderungen (aus rechtlicher Sicht: Vermögensgegenstände). Diese werden zwischen den Wirtschaftssubjekten (Privathaushalte, Unternehmen, Staat und öffentliche Verwaltung) per Vertrag oder per Gesetz übertragen. Diesen Übertragungsvorgang nennt man Transaktion. In der Ökonomie wird davon ausgegangen, dass eine Transaktion nur dann stattfindet, wenn sich beide Transaktionspartner einen Vorteil oder Nutzen von ihr versprechen. Der Begriff der ökonomischen Transaktion ist zusammen mit der Einteilung in Leistungs- und Finanztransaktionen grundlegend für die Beschreibung des Wirtschaftsprozesses.[1] Leistungstransaktionen sind Transaktionen von Wirtschaftsobjekten, die eine Veränderung der Höhe des Nettogeldvermögens (Forderungen minus Verbindlichkeiten) bewirken[2] (Kauf eines Konsum- oder Investitionsgutes oder einer Dienstleistung) oder Importe/Exporte von Konsum- oder Investitionsgütern oder Dienstleistungen zwischen Inland und Ausland. Beide Transaktionen erhöhen das Nettogeldvermögen des Verkäufers/Exporteurs und verringern es beim Käufer/Importeur. Finanztransaktionen sind Transaktionen, bei denen die Höhe des Nettogeldvermögens unverändert bleibt und sich lediglich dessen Struktur verändert (z. B. Wertpapierkauf gegen Bargeld, Darlehensaufnahme oder -Vergabe, Zahlung einer Rechnung, Tilgung von Schulden).[3] Forderungen und Verbindlichkeiten ändern sich in gleicher Höhe, so dass der Saldo beider Größen – das Geldvermögen – unverändert bleibt. Daneben gibt es noch einseitige ökonomische Transaktionen, die so genannten Transferleistungen, denen keine unmittelbare ökonomische Gegenleistung gegenübersteht. Diese Wirtschaftsobjekte werden durch Wirtschaftssubjekte untereinander mit oder ohne Gegenleistung ausgetauscht.

1./2. und 4./5. stellen Leistungstransaktionen dar, die das Nettogeldvermögen der Beteiligten der Höhe nach ändern. Die unter 3. zusammengefassten Transaktionen sind reine Finanztransaktionen. Sie ändern nicht die Höhe, sondern nur die Struktur des Nettogeldvermögens der Beteiligten.[5]

Geld ist in der Volkswirtschaftslehre kein Gut, sondern immer eine Forderung oder eine Verbindlichkeit. Die Zahlung als eine der wichtigsten Transaktionsformen ist in der Position Forderung gegen Forderung enthalten: der Zahlungsempfänger verliert eine Forderung gegenüber dem Zahlenden und erhält dafür eine Forderung gegenüber einer Bank, während sich die Bilanz des Zahlenden verkürzt (aktiv: - Zahlungsmittel, passiv: -Verbindlichkeit). Eine Transaktion kann mit oder ohne Gegenleistung erfolgen. Eine Leistung ohne Gegenleistung bezeichnet man als Schenkung oder unentgeltliche Übertragung.

Diese fünf ökonomische Transaktionen können in eine synoptische Tabelle übertragen werden, wodurch die Vollständigkeit der Aufzählung zum Ausdruck kommt:[6]