Unter Unternehmenszielen versteht man in der Betriebswirtschaftslehre Ziele, die der unternehmerischen Betätigung zugrunde liegen und der Förderung des Betriebszwecks in der Zukunft dienen; sie repräsentieren den vom Unternehmen angestrebten Soll-Zustand.
Unternehmensziele sind Ausdruck des Selbstverständnisses und des Anspruchs eines Unternehmens.[1] Legt man den institutionellen Organisationsbegriff zugrunde, wird auch manchmal von Organisationszielen gesprochen. Im Rahmen der Anreiz-Beitrags-Theorie (1958) wird davon ausgegangen, dass Organisationen keine originären Ziele haben, sondern sich die Organisationsziele auf die Individualziele der Organisationsteilnehmer und Stakeholder zurückführen lassen. Diese benutzen gleichsam eine Organisation, um ihre persönlichen Ziele zu realisieren (sog. Instrumentalthese).[2]
Unternehmensziele lassen sich durch Zielinhalt, Zielausmaß, Zeitbezug und Zielträger beschreiben.[3] Zum Zielinhalt gehören Wertziele (Umsatzerlöse, Rentabilität, Jahresüberschuss oder Kosten), Sachziele (Aktivitäten, die der Erreichung der Wertziele dienen) sowie Humanziele (soziale Beziehungen zu Mitarbeitern, Lieferanten oder Kunden). Das Zielausmaß beschreibt die Ausprägung der Zielerreichung und bestimmt, wann ein Ziel als erreicht gilt. Beim Zeitbezug gibt es Zeitraumziele (Gewinnvorgabe-Budget für das folgende Geschäftsjahr) oder Zeitpunktziele (Abschluss eines Projektes zu einem bestimmten Zeitpunkt). Zielträger sind die von Unternehmenszielen betroffenen Kreise des Personals; Individualziele betreffen eine einzelne Arbeitskraft (etwa deren Führungskräfteentwicklung), Kollektivziele betreffen beispielsweise eine ganze Abteilung (etwa deren Kostensenkungsziele).[4]
Neben der allgemein vorherrschenden Gewinnmaximierung gibt es auch das Ziel des Kostendeckungsprinzips (beispielsweise bei kommunalen Wasserwerken oder Abfallwirtschaft) oder des Zuschussprinzips (etwa kommunale Museen oder Theater).[5] Es gibt Key Performance Indicators (KPI), die das Zielniveau bestimmen. Die EBIT-Marge hat sich beispielsweise zu einem ergänzenden Rentabilitäts-KPI entwickelt, der Cashflow zum Finanzierungs-KPI.[6]
Bei einem Unternehmensziel handelt es sich um einen zukünftigen, gegenüber dem gegenwärtigen im Allgemeinen veränderten, erstrebenswerten bzw. angestrebten Zustand, der sich von einem Ziel – im weiteren Sinn – darin unterscheidet, dass er das Ergebnis von wirtschaftlichen Entscheidungen ist. Die diesen Entscheidungen zu Grund liegenden Prinzipien können unterschiedlich sein, etwa die Gemeinwirtschaft (nach Schmalenbach) oder die Erwerbswirtschaft (nach Gutenberg).[7]