Unternehmer ist, wer als natürliche oder juristische Person allein oder gemeinsam mit anderen Mitunternehmern ein Unternehmen betreibt.
Im Unterschied zum Manager ist der Unternehmer auch Eigenkapitalgeber. Das Wort ist in diesem Sinne zuerst im 18. Jahrhundert schriftlich bezeugt und gilt als Lehnübersetzung des englischen under-taker unter dem Einfluss des älteren französischen entre-preneur.[1]
Es gibt eine Vielzahl von Erklärungsversuchen im Hinblick auf den Unternehmerbegriff. Neben Volkswirtschaftslehre und Betriebswirtschaftslehre, für die der Unternehmer ein wesentliches Erkenntnisobjekt darstellt, befassen sich auch andere wissenschaftliche Disziplinen wie die Soziologie und verschiedene Gesetze mit dem Begriff des Unternehmers, definieren ihn jedoch höchst unterschiedlich.[2] Das liegt daran, dass es einem bestimmten Gesetz oder einer wissenschaftlichen Disziplin auf einen speziellen Aspekt des Unternehmerbegriffs ankommt, der dem Gesetzeszweck oder der wissenschaftlichen Disziplin dient. So hält das BGB im Unternehmer andere Charakteristiken für wichtig als etwa das Umsatzsteuer- oder Sozialrecht. Vom Unternehmer zu unterscheiden ist der Entrepreneur oder Unternehmensgründer, da dessen unternehmerische Eigenschaften lediglich bei Unternehmensgründung eine Rolle spielen.[2] Nach der Gründungsphase wird der Entrepreneur zum Unternehmer.
In der Volkswirtschaftslehre wird die Unternehmerleistung als Produktionsfaktor verstanden. Die drei klassischen Produktionsfaktoren Boden, Arbeit und Kapital vermögen allein noch nicht die Herstellung von Produkten zu bewirken. Es muss noch eine dispositive, kombinierende Leistung hinzutreten, nämlich die Unternehmerleistung. Sie gehört seit 1845 durch Jean-Baptiste Say zu den Produktionsfaktoren: „Der Unternehmer erscheint als der Hauptagent der Produktion, als derjenige, der das Gebilde, das die Unternehmung darstellt, in den Markt, den volkswirtschaftlichen Gesamtprozess, einordnet“.[3] Sie umfasst die Erkenntnis der Chancen, sich in das Leistungsgefüge der Wirtschaft einzuschalten, einen darauf beruhenden Erwerbswirtschaftsplan durchzuführen und das mit ihm verbundene Risiko des Fehlschlagens zu tragen.[4] Wegen ihrer besonderen Arbeitsinhalte gehört die Unternehmerleistung nicht zum Faktor Arbeit. Sie ist eine schöpferische Leistung bei der Durchsetzung neuer Kombinationen von Produktionsfaktoren und durch Risikoeinsatz charakterisiert. Joseph Schumpeter baute seine Wirtschaftstheorie 1949 zentral auf dem aktiven, gestaltenden, dynamischen Element der Unternehmerleistung auf, die innovativen Unternehmergeist hervorbringe. Die Unternehmerleistung sorgt erst für die zweckmäßige Kombination der anderen Produktionsfaktoren und bringt Risiko und Verantwortung gegenüber den Arbeitnehmern mit sich. So wie der Produktionsfaktor Arbeit als Faktoreinkommen Lohn erzielt, erwirtschaftet die Unternehmerleistung den Unternehmerlohn (Gewinn).