Ein Versicherer (rechtlich Versicherungsträger, veraltet Assekuranz), umgangssprachlich Versicherung, ist die Partei eines Versicherungsvertrages, die Versicherungsschutz gewährt (Versicherungsgeber). In einem Versicherungsvertrag können mehrere Parteien Versicherer sein (Mitversicherung). Die Partei, der Versicherungsschutz gewährt wird, die also Versicherung nimmt, ist der Versicherungsnehmer.
Der Versicherer muss in Deutschland, Österreich und der Schweiz immer ein Unternehmen (Versicherungsunternehmen) in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft, eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit, einer Anstalt des öffentlichen Rechts oder Körperschaft des öffentlichen Rechts sein. In anderen Ländern können durchaus auch Einzelpersonen, zum Beispiel in Großbritannien die names von Lloyd’s of London, Versicherer sein. Im rechtlichen Sprachgebrauch wird vereinfachend jeder Versicherer als Versicherungsunternehmen bezeichnet. Rechtlich ist jede natürliche oder juristische Person, die das Versicherungsgeschäft betreibt, ein Versicherer. Andere Finanzdienstleistungen (zum Beispiel die Immobilienfinanzierungs- und Kapitalisierungsgeschäfte der Lebensversicherer) dürfen von Versicherern in Deutschland, Österreich und der Schweiz nur als Nebenleistung oder auf fremde Rechnung, als Vermittler für einen anderen Anbieter, angeboten werden.
Bis ins 17. Jahrhundert wurde Versicherungsschutz von Einzelpersonen oder von Zünften und Gilden gewährt. Erst ab Mitte des 17. Jahrhunderts entstanden die ersten kommerziellen Versicherer. Diese waren überwiegend auf die Feuer- und (See-)Transportversicherungen spezialisiert wie z. B. auch auf dem Versicherungsmarkt Lloyd’s of London für das Risiko eines Schiffsuntergangs. Die ersten professionellen Versicherer wurden auf staatliche Veranlassung gegründet, beispielsweise die Hamburger Feuerkasse (1676) und die Berliner Feuersozietät (1718); diese waren nach heutigem Sprachgebrauch Anstalten des öffentlichen Rechts. Der erste auf moderner versicherungsmathematischer Basis arbeitende Lebensversicherer und zugleich erster VVaG war die englische Society for Equitable Assurances on Lives and Survivorships (Equitable Life) (1762). Der erste deutsche Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit war die Gothaer Feuerversicherungsbank für den Deutschen Handelsstand (1820). Die ersten Aktiengesellschaften entstanden Ende des 18. Jahrhunderts, in Deutschland Anfang des 19. Jahrhunderts.
Aufgrund ihrer zentralen volkswirtschaftlichen Rolle unterliegen Versicherer, wie Banken, in allen wirtschaftlich entwickelten Staaten besonderer staatlicher Kontrolle.