Der Friede von Utrecht umfasst mehrere zum Ende des Spanischen Erbfolgekriegs im niederländischen Utrecht geschlossene Friedensverträge, die Schlussakte wurde am 11. April 1713 unterzeichnet und beendete den Krieg zwischen den Königreichen von Großbritannien und Frankreich.[1]
Völlig überraschend war der römisch-deutsche Kaiser Joseph I. am 17. April 1711 ohne einen männlichen Erben verstorben. Weil infolgedessen sein Bruder, nominierter Prätendent für die spanische Krone, als Karl VI. neuer Kaiser wurde, fürchteten die Seemächte erneut, das Haus Habsburg könne durch die Vereinigung mit Spanien zu mächtig werden. Deshalb begann Großbritannien mit König Ludwig XIV. von Frankreich Verhandlungen für einen Separatfrieden. Am 8. Oktober 1711 wurden die Präliminarien zu London eingeleitet und trotz aller Gegenbemühungen des Kaisers am 29. Januar 1712 ein Friedenskongress in Utrecht eröffnet. Als Vertreter Großbritanniens fungierten der Bischof John Robinson von Bristol und Lord Strafford. Bei den Verhandlungen war der Rechtsgelehrte Johann Jacob Vitriarius der maßgebende Protokollführer.[2]Mit der Unterzeichnung der Schlussakte des Friedens von Utrecht am 11. April 1713 wurde Großbritanniens Beteiligung am Spanischen Erbfolgekrieg offiziell beendet.
Karl VI. erkannte die Einigung jedoch wegen weitergehender Ansprüche zunächst nicht an. Nach einer kurzzeitigen Wiederaufnahme des Kriegs durch Frankreich musste er 1714 aber die Vereinbarungen mit dem Frieden von Rastatt und dem Frieden von Baden für das Haus Österreich und das Heilige Römische Reich im Wesentlichen bestätigen. Das Heilige Römische Reich und Portugal schlossen mit Spanien erst später Friedensverträge ab.
Philipp V. von Anjou, Enkel Ludwig XIV. von Frankreich, dessen Inthronisierung als spanischer König aus dem Haus Bourbon den Krieg ausgelöst hatte, da die Gefahr einer übermächtigen Verbindung von Frankreich und Spanien bestand, wurde nun anerkannt. Im Gegenzug verpflichteten sich Spanien und Frankreich, dass beide Länder niemals in einer bourbonischen Personalunion vereint würden.[3] König Philipp verzichtete für sich und seine Nachkommen auf jeden Anspruch an der Krone Frankreichs, Ludwig XIV. tat Selbiges für die französischen Bourbonen gegenüber Spanien. Prekär an dieser Regelung blieb jedoch, dass das salische Erbrecht der französischen Könige kein vertragliches oder gesetzliches Ausschließen von der Thronfolge zuließ.
Der Weg zu dieser Regelung war dadurch frei geworden, dass Philipps Gegenkandidat Karl von Habsburg mittlerweile durch den überraschenden kinderlosen Tod seines Bruders selbst Herrscher der österreichischen Erbländer und römisch-deutscher Kaiser geworden war, so dass die übrigen europäischen Mächte Philipp nun als das deutlich kleinere Übel betrachteten. Außerdem erkannte Frankreich nun die Thronfolge in Großbritannien an.