Ein Visum ist eine – normalerweise in einen Reisepass eingetragene – Bestätigung eines fremden Landes, dass Einreise, Durchreise oder Aufenthalt des Passinhabers erlaubt sind.
In der DDR war die Bezeichnung Visum gebräuchlich, dagegen nutzte bis 1990 der westdeutsche Gesetzgeber das Wort Visum überhaupt nicht. Statt „Visum“ wurde bis dahin – ohne Unterschied in der Sache – das Wort Sichtvermerk verwendet. Vor allem durch das Schengener Durchführungsübereinkommen von 1990 und nach der Einführung des einheitlichen Schengen-Visums, das in allen Vertragsstaaten gültig ist, fand die Bezeichnung Visum nach und nach Einzug in die Gesetzgebung und verdrängte das Wort Sichtvermerk Ende 2011 schließlich vollständig.[1]
Die Entwicklung in Österreich war eine ähnliche. Zuletzt fand sich in der Urfassung von § 15 Abs. 2 Fremdenpolizeigesetz 2005 (FPG) noch die Definition der Sichtvermerkspflicht, die als Verpflichtung des Drittstaatsangehörigen, zur rechtmäßigen Einreise nach Österreich ein Visum zu besitzen, verstanden wurde. Mit Inkrafttreten des Fremdenrechtsänderungsgesetzes 2011 am 1. Juli 2011[2] ist das Wort Sichtvermerk auch aus der österreichischen Rechtsordnung verschwunden; die Wörter Sichtvermerksfreiheit und Sichtvermerkspflicht wurden dort durch Visumfreiheit und Visumpflicht ersetzt.
Das Wort Visum (Pluralform Visa, auch Visen) stammt aus dem Lateinischen (Partizip Perfekt Neutrum zu videre ‚sehen‘, wörtlich also ‚das Gesehene‘).[3] In anderen Sprachen wird das Wort vom lateinischen charta visa abgeleitet und heißt daher auch im Singular Visa („das gesehene Papier“) und im Plural entsprechend Visas. Diese Formen finden gelegentlich auch in der deutschen Umgangssprache Verwendung.[4]
In den meisten Fällen wird das Visum als Einreisevisum ausgestellt, manche Staaten verlangen auch ein Ausreisevisum[5] oder ein Visum für Reisen innerhalb des Landes (Reisevisum, Durchreisevisum nur für den unmittelbaren Transit).[6] Ein Visum zur Durchreise durch die internationalen Transitzonen eines oder mehrerer Flughäfen wird als Flughafentransitvisum bezeichnet.[7]
Das Visum kann – abhängig von der Rechtsordnung des Ausstellerstaates – neben der Erlaubnis zum Grenzübertritt zugleich Aufenthaltserlaubnis sein.[8] Ebenso bestimmt die Rechtsordnung des Ausstellerstaates, welche Behörde das Visum erteilt. Zuständige Stelle für die Erteilung von Einreisevisa ist zumeist ein Konsulat und die Konsularabteilung einer Botschaft des jeweiligen Landes.[9] Die Erteilung an einer Grenzübergangsstelle oder am Flughafen ist in einigen Staaten nur ausnahmsweise zulässig,[10] während sie in anderen Staaten den Regelfall darstellt.[11]
MULT
“); für Aufenthalte von maximal 90 Tagen pro Halbjahr, ausgestellt in der Botschaft („Vertretung
“) am 27. Januar 2000 für den Inhaber des Reisepasses Nr. 687987. Aus der Codierzeile geht zusätzlich hervor, dass der Inhaber Ahmed Ahmetovic heißt, männlicher („M
“) Bosnier ist („BOS
“) und am 12. Dezember 1965 geboren ist.