Visum


Ein Visum ist eine – normalerweise in einen Reisepass eingetragene – Bestätigung eines fremden Landes, dass Einreise, Durchreise oder Aufenthalt des Passinhabers erlaubt sind.

In der DDR war die Bezeichnung Visum gebräuchlich, dagegen nutzte bis 1990 der westdeutsche Gesetzgeber das Wort Visum überhaupt nicht. Statt „Visum“ wurde bis dahin – ohne Unterschied in der Sache – das Wort Sichtvermerk verwendet. Vor allem durch das Schengener Durchführungsübereinkommen von 1990 und nach der Einführung des einheitlichen Schengen-Visums, das in allen Vertragsstaaten gültig ist, fand die Bezeichnung Visum nach und nach Einzug in die Gesetzgebung und verdrängte das Wort Sichtvermerk Ende 2011 schließlich vollständig.[1]

Die Entwicklung in Österreich war eine ähnliche. Zuletzt fand sich in der Urfassung von § 15 Abs. 2 Fremdenpolizeigesetz 2005 (FPG) noch die Definition der Sichtvermerkspflicht, die als Verpflichtung des Drittstaatsangehörigen, zur rechtmäßigen Einreise nach Österreich ein Visum zu besitzen, verstanden wurde. Mit Inkrafttreten des Fremdenrechtsänderungsgesetzes 2011 am 1. Juli 2011[2] ist das Wort Sichtvermerk auch aus der österreichischen Rechtsordnung verschwunden; die Wörter Sichtvermerksfreiheit und Sichtvermerkspflicht wurden dort durch Visumfreiheit und Visumpflicht ersetzt.

Das Wort Visum (Pluralform Visa, auch Visen) stammt aus dem Lateinischen (Partizip Perfekt Neutrum zu videre ‚sehen‘, wörtlich also ‚das Gesehene‘).[3] In anderen Sprachen wird das Wort vom lateinischen charta visa abgeleitet und heißt daher auch im Singular Visa („das gesehene Papier“) und im Plural entsprechend Visas. Diese Formen finden gelegentlich auch in der deutschen Umgangssprache Verwendung.[4]

In den meisten Fällen wird das Visum als Einreisevisum ausgestellt, manche Staaten verlangen auch ein Ausreisevisum[5] oder ein Visum für Reisen innerhalb des Landes (Reisevisum, Durchreisevisum nur für den unmittelbaren Transit).[6] Ein Visum zur Durchreise durch die internationalen Transitzonen eines oder mehrerer Flughäfen wird als Flughafentransitvisum bezeichnet.[7]

Das Visum kann – abhängig von der Rechtsordnung des Ausstellerstaates – neben der Erlaubnis zum Grenzübertritt zugleich Aufenthaltserlaubnis sein.[8] Ebenso bestimmt die Rechtsordnung des Ausstellerstaates, welche Behörde das Visum erteilt. Zuständige Stelle für die Erteilung von Einreisevisa ist zumeist ein Konsulat und die Konsularabteilung einer Botschaft des jeweiligen Landes.[9] Die Erteilung an einer Grenzübergangsstelle oder am Flughafen ist in einigen Staaten nur ausnahmsweise zulässig,[10] während sie in anderen Staaten den Regelfall darstellt.[11]


Verschiedene Sichtvermerke (Visa) und andere Kontrollstempel in einem deutschen Reisepass
Transitvisum in einem entwerteten deutschen Reisepass (Bulgarien 1982)
Wie an diesem älteren Reisepass aus Österreich zu sehen ist, erfolgen Eintragungen diverser Visa unter anderem auch durch das Einkleben von Vignetten.
Visa von Hongkong und den Vereinigten Arabischen Emiraten in einem deutschen Reisepass
Israel stempelt Pässe westlicher Touristen nicht mehr, sondern vergibt Einlegezettel
Sichtvermerke zur Ein- und Ausreise (Kambodscha und Thailand)
Aufenthaltsberechtigung und Ausreisevisum (DDR)
Visakategorien
  • Schengenmitglieder
  • EU-Mitglieder außerhalb des Schengenraums sowie abhängige Gebiete von EU-Mitgliedern mit identischen Visaregeln
  • Teile der EU mit eigenen Visaregeln
  • Visa-freier Zugang in den Schengenraum für 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen (Verordnung (EU) 2018/1806, Anhang II)
  • Visa nötig (Verordnung (EU) 2018/1806, Anhang I)
  • Visa nötig auch für Transit über Schengenstaaten (Verordnung (EG) 810/2009, Anhang IV)
  • Visaregeln unbekannt
  • Beispiel für ein Schengen-Visum (alte Form ohne integriertes Lichtbild auf grünlichem Papier):
    Hier Typ C, gültig für alle Schengen-Staaten vom 1. Februar 2000 bis zum 31. Januar 2003, für mehrere Einreisen („MULT“); für Aufenthalte von maximal 90 Tagen pro Halbjahr, ausgestellt in der Botschaft („Vertretung“) am 27. Januar 2000 für den Inhaber des Reisepasses Nr. 687987. Aus der Codierzeile geht zusätzlich hervor, dass der Inhaber Ahmed Ahmetovic heißt, männlicher („M“) Bosnier ist („BOS“) und am 12. Dezember 1965 geboren ist.
    Der japanische Einreisevermerk dokumentiert die Entscheidung über den Aufenthalt, ist aber kein Visum. Der QR-Code erleichtert die Registrierung der Ausreise, die mit dem blauen Stempel bescheinigt wird.
    Russisches Visum aus dem Jahr 2008
    Russisches Visum älterer Art aus dem Jahr 2003
    Schweizer Visum aus dem Jahr 1931
    Einreisesichtvermerke, UK (1993) und USA (1994)
    Indisches Visum und Ein-/Ausreisestempel in deutschem Pass, 2015/2016
    Visum von Nordzypern auf einem Einlegeblatt, 2005
    Jordanisches Visum aus dem Jahr 1993 mit einem Vermerk, wonach es ungültig wird, sobald der Pass ein israelisches Visum enthält; inzwischen haben Israel und Jordanien Frieden geschlossen, sodass solche Vermerke entfallen.
    Bekanntmachung über die Einführung des Ausreisesichtvermerks für Inhaber sowjetrussischer Pässe vom 29. Dezember 1937
    DDR-Visum, 1974
    Aufenthaltsberechtigung sowie Einreise- und Ausreisevisum der DDR von 1987
    „Berechtigungsschein zum Empfang eines Visums“ der DDR
    Zehn Tage gültiges Visum der DDR zur einmaligen Ausreise in die Bundesrepublik Deutschland von 1988
    Visum zur Ausreise aus der DDR nach dem Fall der Mauer
    Pressekonferenz zur Reiseregelung am 9. November 1989 mit Günter Schabowski
    Visum für Deutschland, ausgestellt 1993 in Sankt Petersburg. Deutsche Visa werden seit Mitte der 1990er Jahre nicht mehr nach diesem Muster, sondern in Form des Schengen-Visums ausgestellt.
    Visum für Italien, ausgestellt im März 1990 in Ost-Berlin
    Ein- und Ausreise am selben Tag