Ein Wahlkreis ist der – in der Regel geographisch zusammenhängende – Teilraum eines Wahlgebietes, in dem Wahlberechtigte über die Besetzung eines oder mehrerer Mandate abstimmen. Die zu wählende Versammlung kann das nationale Parlament oder das eines Gliedstaates sein.
Das unterscheidet den Wahlkreis begrifflich vom Wahlbezirk (Wahlsprengel), der nur eine organisatorische Einheit der Stimmauszählung ist. Wahlkreise sind spezielle Wahlbezirke.
Der Wahlkreis ist ein frühes Konstrukt der Demokratie. Als die Römische Republik sämtliche italischen Gebiete unterworfen und zu Bundesgenossen gemacht hatte, wurden diese in Wahlbezirke (sogenannte Tribus) eingeteilt, um auf diese Art in Rom vertreten zu sein.
Wahlkreise können nach der Anzahl der im Wahlkreis zu vergebenden Mandate sowie nach der Art des verwendeten Wahlverfahrens unterschieden werden.
Wenn pro Wahlkreis genau ein Sitz vergeben wird, spricht man von Einerwahlkreisen (bzw. Einpersonenwahlkreisen), in ihnen gewinnt der Bewerber mit der relativen oder absoluten Mehrheit. Daneben gibt es Wahlsysteme mit Mehrmandatswahlkreisen (bzw. Mehrpersonenwahlkreisen), d. h., dass in ihnen mehr als ein Mandat zu gewinnen ist. Die Vergabe von nur einem Sitz pro Wahlkreis ist das ältere Verfahren, und dementsprechend weltweit stärker verbreitet. Mehrmandatswahlkreise gibt es seit vielen Jahrzehnten in Irland, seit einiger Zeit auch bei den Wahlen zum schottischen Regionalparlament, sowie bei den Wahlen zur Hamburgischen Bürgerschaft. Beispiele für Wahlsysteme mit Mehrmandatswahlkreisen sind das in Chile und Indonesien verwendete Binomiale Wahlsystem und das unter anderem in Japan gebräuchliche System mit nicht übertragbarer Einzelstimmgebung.
Weiterhin unterscheidet man Wahlkreise nach den in ihnen zum Tragen kommenden Wahlverfahren. Entsprechend sind eine ganze Reihe möglicher Wahlkreistypologien denkbar. So können sowohl Einerwahlkreise als auch Mehrmandatswahlkreise mit verschiedensten Wahlverfahren kombiniert werden.