In organisatorischer Hinsicht müssen die entsprechenden Strukturen für die Abwicklung dieser Maßnahmen geschaffen werden. Dies können Einzelpersonen und -unternehmen oder juristische Personen sein. Zudem wurden in einzelnen Staaten besondere Konstruktionen zur Gewährleistung der öffentlichen Wasserversorgung eingeführt. In Österreich übernehmen diese Aufgaben die Wassergenossenschaften und Wasserverbände, in Deutschland die Kommunen oder Wasserverbände bzw. privatrechtlich organisierte Versorgungsunternehmen, die zumeist mehrheitlich in Kommunalbesitz sind. In der Schweiz liegt die Wasserversorgung in der Kompetenz der Kantone. Diese delegieren den Versorgungsauftrag weiter an die Gemeinden und räumen ihnen diesbezüglich erhebliche Entscheidungsfreiheiten ein.[1]
Der technische Rahmen der Wasserversorgung basiert in Deutschland auf dem DVGW-Regelwerk, in der Schweiz auf dem SVGW-Regelwerk und in Österreich auf dem ÖVGW-Regelwerk. Ein Water Safety Plan kann den Wasserversorger sowohl bei der Risikoanalyse und Risikobewertung unterstützen, aber auch zur Qualitätssicherung im Betrieb anregen.
In Deutschland erhielt die Hansestadt Hamburg im Jahr 1848 die erste moderne Wasserversorgung, Berlin folgte 1855, Magdeburg 1859. Die meisten weiteren Städte folgten in den 1860er und 1870er Jahren. In England wurde eine Wasserversorgung bereits in den 1840er Jahren eingerichtet, Wien erhielt 1873 eine erste Hochquellenleitung aus dem Gebiet des Schneebergs. Eine zweite Hochquellenleitung aus dem Gebiet des Hochschwabs folgte von 1900 bis 1910. Dieses Aquädukt hat eine Länge von rund 170 km.[2] Durch das Vorhandensein einer Wasserversorgung konnte die Brandbekämpfung über die Wasserentnahme aus Hydranten wesentlich schneller und mit geringerem Aufwand vorgenommen werden.[3]