Wert (Wirtschaft)


Der Wert (auch: ökonomischer Wert, englisch value) ist in der Wirtschaftswissenschaft die sich aus Preisen ergebende, quantitativ messbare Bedeutung von Wirtschaftsobjekten (Güter, Forderungen und Dienstleistungen), die dem Tauschverhältnis eines Wirtschaftsobjekts zu einem anderen oder einem maximal akzeptablen Grenzpreis (Entscheidungswert[1]) entspricht.

Das Wort Wert stammt aus dem althochdeutschen „werd“ des 8. Jahrhunderts, was so viel bedeutet wie „wertvoll“, „kostbar“ oder „wert“.[2] Der Wertbegriff zeichnet sich seitdem durch eine breite, interdisziplinäre Bedeutung aus.[3] Aber selbst in den Wirtschaftswissenschaften ist der Wertbegriff umstritten. Ein ökonomischer Wert erfordert jedenfalls eine Beziehung zwischen Wirtschaftsobjekt und Wirtschaftssubjekten, also beispielsweise zwischen Gütern und ihren Eigentümern. Ein Gut bekommt demnach erst für jemand, der es besitzt oder besitzen möchte, überhaupt einen Wert. Für den Wirtschaftswissenschaftler Bruno Hildebrand existierte 1865 der Wert einer Sache nur für und nur durch die Menschen, es stehen sich Person und Sache gegenüber.[4]

Wert und Preis werden in der Umgangssprache oft als Synonyme verwendet, die Wirtschaftswissenschaften unterscheiden sie jedoch. Während der Preis der in Geldeinheiten gemessene Tauschwert einer spezifischen Tauschaktion zwischen Marktteilnehmern darstellt, versteht man unter dem Wert die aggregierte Preisvorstellung einer Gruppe von Marktteilnehmern[5] oder eine modellbasiert berechnete Kennzahl die von erwarteter Höhe, Risiko und Zeitpunkt der Zahlungen eines Bewertungsobjekts abhängt ("subjektiver Entscheidungswert"). Der Preis beinhaltet deshalb stets die individuellen und subjektiven Vorstellungen über einen Vermögensgegenstand, während der Wert in der neoklassischen Bewertungstheorie als intersubjektiv gilt und deshalb als objektivierter Preis ("Marktwert") angesehen wird.[6] Andere, z. B. die investitionstheoretischen Bewertungsansätze gehen grundsätzlich von einem subjektiven, also vom individuellen Bewertungssubjekt abhängigen Wert, dem subjektiven Entscheidungswert, aus (siehe nachfolgend weitere Erläuterungen zu Bewertungstheorien).

Für die Entstehung eines Werts ist die Beziehung zwischen dem Individuum und seinem Eigentum im Sinne einer Subjekt-Objekt-Beziehung von Bedeutung.[7] Um die Beziehung zum Wirtschaftsobjekt aufzubauen oder zu beenden, sind Erwerb oder Veräußerung von Gütern erforderlich, die eine Bewertung notwendig machen, um die Art oder Höhe der Gegenleistung quantifizieren zu können. Den Wirtschaftswissenschaften kommt dabei auch die Aufgabe zu, die Güter zu bewerten, um dadurch die Realität rechenbar und vergleichbar zu machen. Denn wirtschaftliches Handeln erzwingt die Einführung einer Maß- und Rechengröße, die durch Bewertung ermittelt wird.[8] Nicht nur Güter, sondern auch Dienstleistungen weisen einen (Gebrauchs-)Wert auf.[9]