Zivilehe


Die Zivilehe ist die in den meisten Ländern als Rechtsinstitut des Zivilrechts ausgestaltete Form der Ehe. Sie ist Gegenstand des Eherechts.

„Zivil“ bezeichnet in diesem Zusammenhang die Abgrenzung der staatlich geregelten Ehe von der religiösen, durch Glaubensgemeinschaften vermittelten Ehe (z. B. der kirchlichen Trauung oder der islamischen Ehe). Die Voraussetzungen dafür, die Zivilehe eingehen zu können, und ihre Rechtswirkungen im Einzelnen unterscheiden sich je nach Rechtsordnung. Gleichgeschlechtlichen Paaren steht seit Beginn des 21. Jahrhunderts in vielen westlichen Ländern die Zivilehe offen.

Die Zivilehe ist die in nichtreligiöser Form (d. h. vor dem Standesbeamten oder Notar) geschlossene und nichtreligiösem Recht unterliegende Ehe.

Ausgehend von der einzelnen Ehe, gibt es staatlicherseits die reine Zivilehe, die rein religiöse Ehe oder Mischformen, bei denen der Staat in begrenztem Umfang (Eheschließung, ggf. auch Nichtigerklärung) die Mitwirkung der Religion zulässt. In Deutschland, Österreich und der Schweiz, aber etwa auch Frankreich und den Benelux-Staaten ist dem Grundsatz nach die reine Zivilehe obligatorisch. Zugleich kann hier eine Ehe nach religiösem, etwa kanonischem Recht vorliegen, die aber staatlicherseits ohne Bedeutung bleibt (vgl. „Kaiserparagraph§ 1588 BGB oder Art. 1:30 Abs. 2 BW). Bei der fakultativen Zivilehe existiert staatlicherseits die reine Zivilehe neben der rein religiösen Ehe oder Mischformen.

In Deutschland wurde während der Franzosenzeit in von Frankreich besetzten bzw. annektierten Gebieten der Code civil eingeführt, ebenso in den sogenannten napoleonischen Satellitenstaaten des Rheinbundes (zum Beispiel 1810 im Großherzogtum Berg). In den vier rheinischen Departements wurde sie fakultativ 1795 eingeführt; am 1. Mai 1798 obligatorisch.[1]

Im Zuge der allgemeinen Restauration mit Beginn der preußischen Zeit 1815 wurde die Zivilehe allmählich wieder abgeschafft, wobei der preußische Staat – etwa im Erzbistum Köln – zunächst kompromissbereit gegenüber dem amtierenden konservativen Episkopat agierte. Aufgrund der föderalen Struktur des Deutschen Bundes gab es in der Folge bis zur Reichsgründung regional unterschiedliche Annäherungen an die Wiedereinführung der Zivilehe.


Ziviltrauung in Schweden (2011)
Urkunde über die zivilrechtliche Eheschließung von Metta Schütte und August Haese (1855)