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Cisleithanien


Cisleithanien ( Deutsch : Cisleithanien , auch Zisleithanien , slowenischer : Cislajtanija , Ungarisch : Ciszlajtánia , Tschechisch : Předlitavsko , Slowakisch : Predlitavsko , Polnisch : Przedlitawia , Kroatisch : Cislajtanija , Serbisch : Цислајтанија , Rumänisch : Cisleithanien , Ukrainisch : Цислейтанія ,transkribiert : Tsysleitàniia , Italienisch : Cisleitania ) war eine gebräuchliche, aber inoffizielle Bezeichnung des nördlichen und westlichen Teils von Österreich-Ungarn , der im Kompromiss von 1867 geschaffenen Doppelmonarchie – im Unterschied zu Transleithanien (dh den ungarischen Ländern der Krone von Saint .). Stephen östlich ["jenseits"] des Leitha- Flusses).

Die im Reichsrat vertretenen Königreiche und Länder Die im Reichsrat vertretenen Königreiche und Länder
1867–1918
Flagge von Österreich
Flagge
von Österreich
Wappen
Motto:  Indivisibiliter ac Inseparabiliter
"Unteilbar und untrennbar"
Hymne:  Keine
Kaiserhymne
Gott erhalte, Gott beschütze / Unsern Kaiser, unser Land!
Gott rette, Gott beschütze unseren Kaiser, unser Land!
Cisleithanien (rosa) innerhalb Österreich-Ungarns, die anderen Teile sind Transleithanien (grün) und das Kondominium von Bosnien und Herzegowina (blau)
Cisleithanien (rosa) innerhalb Österreich-Ungarns, die anderen Teile sind Transleithanien (grün) und das Kondominium von Bosnien und Herzegowina (blau)
StatusMitglied von Österreich-Ungarn
Hauptstadt und größte Stadt Wien
Gemeinsame SprachenDeutsch , Slowenisch , Tschechisch , Polnisch , Kroatisch , Serbisch , Ukrainisch , Rumänisch , Italienisch
Religion Römisch-Katholisch , Protestantismus , Östliche Orthodoxie , Judentum
RegierungKonstitutionelle Monarchie
Kaiser 
• 1867–1916 Franz Joseph I
• 1916–1918 Karl I
Minister-Präsident 
• 1867–1871 (erste)Friedrich Ferdinand von Beust
• 1918 (letzte)Heinrich Lammasch
LegislativeKaiserlicher Rat
•  OberhausOberhaus
•  UnterhausAbgeordnetenhaus
Historische EpocheNeuer Imperialismus
•  Kompromiss von 186730. März 1867
•  Auflösung Österreich-Ungarns31. Oktober 1918
•  Erklärung von Schönbrunn11. November 1918
• Monarchie abgeschafft 12. November 1918
Bereich
1910300.005 km 2 (115.833 Quadratmeilen)
Population
• 1910 28.571.934
Währung
  • Gulden (1867–1892)
  • Krone (1892–1918)
ISO 3166-CodeBEIM
Vorangestellt
gefolgt von
Österreichisches Kaiserreich
Republik Deutsch-Österreich
Erste Tschechoslowakische Republik
Königreich der Serben, Kroaten und Slowenen
Zweite Polnische Republik
Königreich Rumänien
Westukrainische Volksrepublik
Königreich Italien

Die cisleithanische Hauptstadt war Wien , die Residenz des österreichischen Kaisers . Das Gebiet hatte 1910 28.571.900 Einwohner. Es reichte von Vorarlberg im Westen bis zum Königreich Galizien und Lodomerien und dem Herzogtum Bukowina (heute Teil der Ukraine und Rumänien ) im Osten, sowie vom Königreich Böhmen in im Norden bis zum Königreich Dalmatien (heute Teil Kroatiens ) im Süden. Es umfasste die heutigen Bundesländer Österreich (außer Burgenland ), sowie die meisten Gebiete Tschechiens und Sloweniens (außer Prekmurje ), Südpolen und Teile Italiens ( Triest , Gorizia , Tarvisio , Trentino und Südtirol). ), Kroatien ( Istrien , Dalmatien ), Montenegro ( Bucht von Kotor ) und die Ukraine ( Bukowina ).

Begriff

Kleines Staatswappen der österreichischen Länder von 1915 mit dem doppelköpfigen Reichsadler mit rot-weiß-rotem Wappen, Kaiserkrone und Reichsinsignien

Die lateinische Name Cisleithanien ergibt sich aus dem von der Leitha, [1] ein Nebenfluss der Donau , die historische Grenze zwischen der Bildung Erzherzogtum Österreich und dem Königreich Ungarn im Bereich südöstlich von Wien (auf dem Weg nach Budapest ). Ein Großteil seines Territoriums lag westlich (oder aus Wiener Sicht auf "dieser" Seite) der Leitha.

Nach der Verfassungsänderung von dem österreichisch-ungarischen Ausgleich von 1867, der zisleithanischen Kronländer ( Kronlander Fortsetzung) bilden österreichisches Reich wurde, aber der letzterer Begriff selten mit der Zeit vor 1867 um Verwirrung zu vermeiden verwendet, wenn das Königreich Ungarn gewesen war ein Bestandteil dieses Reiches. Die etwas umständliche offizielle Name war Die im Reichsrat vertretenen Königreiche und Länder ( „Die Königreiche und Länder im dargestellten Reichsrat “). Der Ausdruck wurde von Politikern und Bürokraten verwendet, hatte aber bis 1915 keinen offiziellen Status; die Presse und die breite Öffentlichkeit benutzten es selten und dann mit einer abfälligen Konnotation. Im Allgemeinen wurden die Länder nur Österreich genannt, aber der Begriff „österreichische Länder“ ( österreichische Bundesländer ) , die ursprünglich nicht für die Anwendung Länder der böhmischen Krone (dh Böhmen richtige, die Markgrafschaft Mähren und Herzogtum Schlesien ) oder die in den Teilungen Polens ( Galizien ) im 18. Jahrhundert annektierte Gebiete oder das ehemalige venezianische Dalmatien.

Ab 1867 waren das Königreich Ungarn , das Königreich Kroatien , das Königreich Slawonien und das Fürstentum Siebenbürgen keine "österreichischen" Kronländer mehr. Vielmehr bildeten sie einen autonomen Staat, offiziell "Länder der Heiligen Ungarischen Stephanskrone" ( ungarisch : Szent István Koronájának Országai oder A Magyar Szent Korona Országai , deutsch : Länder der Heiligen Ungarischen Stephanskrone ) und allgemein bekannt als Transleithanien oder nur Ungarn. Die Wohnanlage von Bosnien und Herzegowina , im Jahr 1878 besetzt, einen separaten Teil gebildet. Sowohl die „österreichischen“ als auch die „ungarischen“ Länder der Doppelmonarchie hatten sowohl im Norden ( Tschechen , Slowaken , Polen und Ruthenen ) als auch im Süden ( Slowenen , Kroaten und Serben ) große slawische Siedlungsgebiete .

Kronländer

Cisleithanien bestand aus 15 Kronländern, die Vertreter im Reichsrat ( Reichsrat ), dem Cisleithanischen Parlament in Wien, hatten. Die Kronländer zentriert auf dem Erzherzogtum Österreich ( Erzherzogtum Österreich ) waren nicht Staaten, sondern Provinzen im modernen Sinn. [ Zitierung erforderlich ] Sie waren jedoch Gebiete mit historischen politischen und rechtlichen Besonderheiten und damit mehr als bloße Verwaltungsbezirke. [ Zitat erforderlich ] Sie wurden als "historisch-politische Einheiten" konzipiert. [ Zitat erforderlich ]

Jedes Kronland hatte eine Regionalversammlung, den Landtag , der Gesetze ( Landesgesetze ) über Angelegenheiten von regionaler und meist untergeordneter Bedeutung erließ . Bis 1848 die Landtage waren traditionell gewesen Diäten (Versammlungen der Stände des Reiches ). Sie wurden nach den Revolutionen von 1848 aufgelöst und nach 1860 reformiert. Einige Mitglieder blieben als Mitglieder von Amts wegen (zB Bischöfe), während andere gewählt wurden. Es gab kein allgemeines und gleiches Wahlrecht, sondern eine Mischung aus Privilegien und beschränktem Wahlrecht. Der Vorstand eines Landtages wurde Landesausschuss genannt und von einem Landeshauptmann geleitet , der auch Präsident des Landtages war.

Ab 1868 Kaiser Franz Joseph selbst (in seiner Funktion als Monarch eines Kronland, sein König, Erzherzog, Großherzog, Herzog oder Graf) und seine kk ( kk ) Regierung durch die Leitung Ministerpräsident von Österreich wurden bei der vertreten Hauptstädte des Kronländer- mit Ausnahme von Vorarlberg , die mit Tirol und Istrien und Görz-Gradisca , die mit Triest unter dem gemeinsamen Namen des österreichisch-illyrischen Littoral- von einem adminstred wurden zusammen verabreicht wurde Statthalter ( Statthalter ), genannt in wenigen Kronländer Landespräsident , der als Hauptgeschäftsführer fungierte.

Österreich–Ungarn :
Cisleithanien (Reich Österreich) : 1. Böhmen, 2. Bukowina, 3. Kärnten, 4. Krain, 5. Dalmatien, 6. Galizien, 7. Österreichisches Küstenland, 8. Niederösterreich, 9. Mähren, 10 . Salzburg, 11. Schlesien, 12. Steiermark, 13. Tirol, 14. Oberösterreich, 15. Vorarlberg;
Transleithanien (Königreich Ungarn) : 16. Ungarn selbst 17. Kroatien-Slawonien;
Österreichisch-ungarische Eigentumswohnung : 18. Bosnien und Herzegowina

Königreiche

  • Königreich Böhmen (Land der böhmischen Krone)
  • Königreich Dalmatien
  • Königreich Galicien und Lodomerien

Erzherzogtümer

  • Erzherzogtum Österreich oberhalb der Enns (inoffiziell Oberösterreich)
  • Erzherzogtum Österreich unterhalb der Enns (inoffiziell Niederösterreich)

Großherzogtümer

  • Großherzogtum Krakau (Unterteilung von Galizien und Lodomerien)

Herzogtümer

  • Herzogtum Bukowina
  • Herzogtum Kärnten
  • Herzogtum Krain
  • Herzogtum Salzburg
  • Herzogtum Schlesien (Land der böhmischen Krone)
  • Herzogtum Steiermark

Markgrafen

  • Markgrafschaft Istrien (Teil des österreichischen Küstenlandes )
  • Markgrafschaft Mähren (Land der böhmischen Krone)

Fürstliche Grafschaften

  • Fürstengrafschaft Görz und Gradisca (Teil des österreichischen Küstenlandes)
  • Fürstliche Grafschaft Tirol
  • Fürstenkreis Vorarlberg

Freie Städte

  • Freie Stadt Triest (Teil des österreichischen Küstenlandes)

Eigentumswohnung

  • Eigentumswohnung von Bosnien und Herzegowina (gemeinsam von Cisleithanien und Transleithanien regiert )

Politik

Nach Angaben der „Dezemberverfassung“, eine Neufassung des 1861 Kaiserfebruarpatentes , war die österreichische Regierung in allen Angelegenheiten im Allgemeinen verantwortlich über die zisleithanischen Länder, mit Ausnahme der gemeinsamen österreichisch-ungarische Armee , die österreichisch-ungarische Marine und das Außenministerium , diese kuk- angelegenheiten blieben dem kuk Ministerrat für gemeinsame Angelegenheiten Österreich-Ungarns vorbehalten.

Erste Sitzung des Abgeordnetenhauses 1907

Der österreichische Reichsrat , eine 1861 eingeführte Zweikammergesetzgebung , wurde zum zisleithanischen Parlament. Ursprünglich aus den Delegierten des Landtages , im Jahr 1873 Direktwahl des Abgeordnetenhauses ( Abgeordnetenhaus ) mit einem Vier-Klassen - Franchise eingeführt Wahlrecht für männliche Gutsbesitzer und Bourgeois. Gleiches, direktes, geheimes und allgemeines Wahlrecht – für Männer – wurde erst 1907 durch eine Wahlreform eingeführt. In diesem Unterhaus (mit 353 Abgeordneten im Jahr 1873 und 516 im Jahr 1907) dominierten zunächst deutschsprachige Abgeordnete, doch mit der Erweiterung des Wahlrechts gewannen die Slawen die Mehrheit. Ein ethnisch-nationalistischer Kampf zwischen deutschsprachigen und slawischen Abgeordneten, insbesondere im Kontext der tschechischen Nationalen Wiedergeburt , wurde ausgetragen. Führer der Bewegung wie František Palacký traten für die Emanzipation der slawischen Bevölkerung innerhalb der Monarchie ( Austroslawismus ) ein, während Politiker der Jungtschechischen Partei dem Reichsrat grundsätzlich das Recht verweigerten , alle für die „ böhmischen Länder “ relevanten Entscheidungen zu treffen , und Mittel einsetzten des Filibusterns sowie die Abwesenheit, seine Arbeit zu torpedieren. Sie wurden von radikalen deutschen Nationalisten unter der Führung von Georg von Schönerer angefeindet [ dubios – diskutieren ] , die die Auflösung der Monarchie und die Vereinigung der „ deutsch-österreichischen “ Länder mit dem Deutschen Reich forderten .

Nach 1893 konnte sich keine kk- Regierung auf eine parlamentarische Mehrheit verlassen. Dennoch erzielten polnische Abgeordnete und Politiker wie Graf Kasimir Felix Badeni durch Sonderregelungen für dieses "Entwicklungsland" einige Erfolge bei der Einbindung galizischer Polen; dabei spielte der Polenklub meist eine konstruktive Rolle. Wegen der Spannungen zwischen verschiedenen Nationalitäten war die Politik häufig gelähmt. Wenn tschechisches Hindernis bei der Reichsrat das Parlament von der Arbeit verhinderte, ging der Kaiser Regel auf autokratisch durch kaiserliche Dekrete ( Kaiserliche Verordnungen ) von seiner Regierung eingereicht. Die Reichsrat März 1914 im Auftrag des Ministerpräsidenten vertagt wurde Graf Karl Stürgkh , es entsprach nicht während der Juli - Krise und wurde erst im Mai 1917 nach dem Beitritt von Kaiser wieder einberufen Karl im Jahr 1916.

Für die Vertretung in Angelegenheiten, die für die gesamte wirkliche Union Österreich-Ungarns relevant sind (auswärtige Angelegenheiten, Verteidigung und deren Finanzierung) ernannte der Reichsrat Delegationen von 60 Mitgliedern, um diese Angelegenheiten parallel zu ungarischen Delegationen gleicher Größe und getrennt zu behandeln Abstimmungen zum gleichen Ergebnis auf Empfehlung des zuständigen gemeinsamen Ministeriums. In Cisleithania setzten sich die 60 Delegierten aus 40 gewählten Abgeordneten des Abgeordnetenhauses und 20 Mitgliedern des Oberhauses ( Herrenhaus ) zusammen. Die Delegationen tagten gleichzeitig, entweder in Wien oder in Budapest, jedoch räumlich getrennt. Falls in drei Versuchen nicht die gleiche Entscheidung getroffen wurde, erlaubte das Gesetz die Einberufung einer gemeinsamen Sitzung beider Delegationen und die letztendliche Auszählung der Stimmen insgesamt, aber die Ungarn, die jedes kaiserliche "Dach" über ihren Teil der Doppelmonarchie sowie die gemeinsamen Minister haben es sorgfältig vermieden, diese Situation zu erreichen. Österreich-Ungarn als gemeinsame Einheit hatte keine eigene Gerichtsbarkeit und Gesetzgebungskompetenz, die dadurch geprägt war, dass es kein gemeinsames Parlament gab. Die gemeinsamen diplomatischen und militärischen Angelegenheiten wurden von Delegationen des Reichsrats und des ungarischen Parlaments verwaltet. Dem Kompromiss zufolge hatten die Abgeordneten der beiden Parlamente kein Recht auf Debatten, sie hatten kein Recht, in den Sitzungen neue Perspektiven und eigene Ideen einzubringen, sie waren nichts anderes als verlängerte Arme ihrer eigenen Parlamente. Alle Beschlüsse mussten vom Reichsrat in Wien und vom ungarischen Parlament in Budapest ratifiziert werden. Ohne die österreichischen und ungarischen parlamentarischen Ratifikationen waren die Beschlüsse der Delegierten weder in Österreich noch im Königreich Ungarn gültig. [2]

Population

Die größte Gruppe innerhalb Cisleithaniens waren Österreichische Deutsche (einschließlich jiddisch sprechender Juden ), die etwa ein Drittel der Bevölkerung ausmachten. Deutschsprachige und Tschechen stellten die Mehrheit der Bevölkerung. [3] Fast 60 % der Bevölkerung von Cisleithanien waren ethnisch slawisch.

Ethnische Zusammensetzung der cisleithanischen Bevölkerung (1910)
Ethnizität% der Gesamtbevölkerung
Deutsche33 %
Tschechen22%
Stangenfünfzehn%
Ruthenen ( Ukraine )12%
Slowenen5%
Italiener3%
Kroaten3%
Andere7%
Quelle: Allgemeines Verzeichnis der Ortsgemeinden und Ortschaften Österreichs nach den Ergebnissen Sie der Volkszählung vom 31. Dezember 1910 (der letzte österreichische (ed von KK Statistische Zentralkommission, Wien, 1915.) Gazetteer , registrieren politischer Gemeinschaften, geben die Ergebnisse der Volkszählung von 1910)

Siehe auch

  • Kaiserkrone von Österreich
  • Republik Deutsch-Österreich

Verweise

  1. ^ "Österreich-Ungarische Monarchie" . Die Columbia-Enzyklopädie . Abgerufen 2008-04-23 .
  2. ^ István Bibó (2015). Die Kunst des Friedensstiftens: Politische Essays von István Bibó . Yale University Press . s. 208. ISBN 9780300210262.
  3. ^ DEUTSCHLAND ÖSTERREICH. , The New York Times , 11. August 1918 ( PDF )

Externe Links

Koordinaten : 48°30′N 16°23′E / 48.500°N 16.383°E / 48.500; 16.383

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